Trotz Vogelgrippe dürfen Gänse draußen bleiben
Ob ein Landwirt sein Federvieh im Stall unterbringen muss, hängt vom Standort seines Hofs ab. Regionen regeln das unterschiedlich.
Mettmann. Wegen der Vogelgrippe, die Anfang November zunächst in Ostdeutschland aufgefallen war, empfiehlt das zuständige Bundesforschungsinstitut Stallpflicht für Nutzgeflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte. Hühner, Enten, Puten und Gänse müssen also zurzeit in geschlossenen Räumen oder überdachten Volieren gehalten werden.
So wie momentan auf Gut Aue. Der Hof liegt auf Düsseldorfer Stadtgebiet und dort herrschaft Stallpflicht. „Dies ist eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme“, sagt Landwirt Peter Huber. Er besitzt 30.000 Hühner. 4000 davon sind Freilandhühner, die nun untergebracht werden müssen. „Der Schutz der Tiere ist das oberste Gebot“, sagt er, denn das Virus ist für die Tiere tödlich. Würden sie befallen, müssten sie gekeult werden.“
Können Hühner einfach in den Stall, ist die Unterbringung von Gänsen komplizierter. Sie leben traditionell im Freiland. Johannes Kircher auf Gut Schobbenhaus weiß das. „Bei uns herrscht keine Stallpflicht. Gottlob“, sagt er.
„Bislang sind wir davon verschont geblieben.“ Weil aber keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt, hat er bereits Vorkehrungen getroffen, um seine etwa 700 Gänse und 250 Enten entsprechend unterbringen zu können.
Nachts kommen die Tiere zum Schutz vor Füchsen und der Witterung ohnehin in den Stall. Der ist jetzt bereits präventiv so weit ausgeräumt, dass eine Tag- und Nachthaltung im Notfall möglich ist.
„Als Schlachtgewichte erreichen die Gänse, die eben viel über die Weiden laufen, zwischen 3,5 und 5 Kilo.“ Jetzt sind die Tiere in ihrer Freiheit eingeschränkt und weil sie keine Selbstverpfleger sind, müssen sie anders gefüttert werden. Das sei eine „kostenintensivere Variante“, sagt Johannes Kircher, nennt aber keine konkreten Zahlen.