Finanzen und der rechtliche Rahmen Bei Ferienjobs nicht über den Tisch ziehen lassen
Mettmann · Deutscher Gewerkschaftsbund im Kreis Mettmann gibt Tipps für Ferienjobs.
(von) Gründe, nebenbei jobben zu geben, gibt es für Schüler viele. Bald beginnen die Sommerferien in NRW – und damit startet für viele Schüler die Zeit der Ferienjobs. Jobs gibt es viele, aber welche gesetzlichen Regeln gelten? Vor dem Start in die Ferienarbeit rät der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Kreis Mettmann, Vassilios Athanassiou: „Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen.“ Wie immer in der Vertragswelt gilt: erst lesen, auch das Kleingedruckte, alle Verständnisprobleme lösen und dann unterschreiben. Unter anderem müssen ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung geregelt sein.
Mit Blick auf die wichtigsten Regelungen erklärt Athanassiou: „Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit.“ Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie beispielsweise Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten.
Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten, und zwar nur bis zu zwei Stunden, in der Landwirtschaft maximal drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Teenager zwischen 15 und 17 Jahren dürfen höchstens vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Eine schöne Regel besagt, dass wer arbeitet, auch Pause macht. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Dankenswerterweise gilt das Mindestlohngesetz auch für Ferienarbeit – sind die Teenager 18 Jahre oder älter. Seit Januar 2024 liegt er bei 12,41 Euro pro Stunde. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht. Eine „diskriminierende Ausnahme“, die „endlich abgeschafft werden“ muss, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden, sagt Athanassiou.
Gilt im Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag, muss er auch bei Minderjährigen angewendet werden. Auf diesen Punkt sollte vor Unterzeichnung des Vertrages besonders geachtet werden. Und wenn’s trotz bester Absprachen im Vorfeld im Job Kummer gibt? „Ich rate jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.”