Zwei Jahre auf Bewährung nach Ausraster bei Beziehungsstreit
Mettmanner fährt mit seinem Auto mehrfach die Tochter der Ex an.
Mettmann/Essen. Es war ein Ausraster mit Ansage: Als ihm seine Lebensgefährtin nach ständigen Streitereien die Koffer vor die Türe gestellt hatte, brannten bei dem 53-Jährigen Mettmanner die sprichwörtlichen Sicherungen durch. Um seinen Laptop zu holen, lief er einen Tag nach der Trennung durch die ehemals gemeinsame Wohnung und nahm das i-Pad und die Schlüssel der Frau mit. Als sich deren Tochter dann vor seinen BMW stellte, um ihn am Wegfahren zu hindern, trat der Mann aufs Gaspedal. Trotz Bremsung stieß er vor die Schienbeine der jungen Frau — die Szene wiederholte sich mehrere Male. Als wiederum seine mittlerweile herbeigeeilte Lebensgefährtin in der Absicht, ihn davon abzuhalten, durch die geöffnete Seitenscheibe griff, gab der Mann erneut Gas. Die Frau stürzte, er eilte davon — und nun sah man sich ein Jahr später vor Gericht wieder.
Dort wurde gegen den Mettmanner wegen räuberischen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Vor der Zweiten Strafkammer des Essener Landgerichts saß derweilen ein scheinbar geläuterter Angeklagter. Zuvor hatte der Mann geschildert, wie die einst hoffnungsvoll begonnene Internetbekanntschaft ins emotionale Abseits trudelte. Nachdem man sich sechs Monate lang getroffen hatte, war der Mettmanner zu seiner Freundin nach Essen gezogen. „Ich hatte alles dafür aufgegeben“, ließ er den Vorsitzenden Richter wissen, warum er ausgerastet sei, als seine Lebensgefährtin ihn aus der Wohnung geworfen und die Schlösser ausgetauscht hatte.
Dazu sei noch der Stress im Job gekommen. Gestritten hatte man schon zuvor — wie so oft in den beinahe fünf Beziehungsjahren. „Nach einem Jahr hat er mich zum ersten Mal geschlagen“, erinnert sich die nun ehemalige Lebensgefährtin an Abgründe einer Beziehung, die man eigentlich durch eine Paar-Therapie hatte retten wollen. Einige Jahre zuvor sei er schon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von seiner damaligen Ehefrau verlassen worden.
Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und deren Tochter waren nicht bereit, die Sache außergerichtlich durch einen Täter-Opfer-Ausgleich aus der Welt zu schaffen. Der Angeklagte musste vor einem Jahr seinen Führerschein abgeben und fährt seither mit Bus und Bahn. Ein Therapeut soll ihm mittlerweile zu mehr Einsicht in die Gründe für sein aufbrausendes Verhalten verholfen haben.
Das Gericht verurteilte ihn dennoch zu zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung und zu einem weiteren Jahr Führerscheinentzug.