Ratingen Geschäftsmann verprügelt - Schüler muss 120 000 Schmerzensgeld zahlen

Auf Klassenfahrt in München schlägt eine Schülergruppe einen Geschäftsmann aus Ratingen nieder. Völlig grundlos, aber mit schweren Folgen: Das Opfer leidet noch heute. Nun hat ein Gericht dem Mann Schmerzensgeld zugesprochen. Doch das könnte lange noch nicht alles sein.

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Ratingen. Weil er als 17-jähriger Schüler einen Passanten in München zusammengeschlagen hat, muss ein junger Schweizer dem Opfer 120 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem verpflichtete das Münchner Oberlandesgericht den Schläger am Dienstag zur Zahlung etwaiger künftiger Schäden. Der schwer verletzte Geschäftsmann aus Ratingen hatte 250 000 Euro gefordert. Der Fall hatte im Sommer 2009 bundesweit Aufsehen erregt.

Drei Mitglieder einer Schweizer Schülergruppe auf Klassenfahrt griffen den Mann am Sendlinger Tor in der Münchner Innenstadt grundlos an und zertrampelten ihm das Gesicht. Dessen linke Hälfte wurde deformiert. Die Folge waren drei Operationen zur Wiederherstellung des Gesichts. Zudem setzten Ärzte ein dauerhaftes Implantat am linken Ohr ein und führten mehrere Zahnkorrekturen durch. Trotz ärztlicher Kunst blieb eine leichte Schwerhörigkeit zurück. Der heute 53-Jährige leidet an Störungen des Nervensystems und der Wahrnehmungsfähigkeit.

Den Haupttäter hatte das Münchner Landgericht wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, die er zu zwei Dritteln verbüßte. In der Berufungsverhandlung des Entschädigungsverfahrens war er der einzige Beklagte. Mit einem der Mittäter hatte der Versicherungskaufmann sich auf Zahlung einer fünfstelligen Summe geeinigt. Der Haupttäter lehnte einen Vergleich ab.

Die geforderten 250 000 Euro schienen dem Berufungsgericht aber unrealistisch, wie die Vorsitzende Richterin schon in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hatte. Ein Schmerzensgeld von 120 000 Euro sei „erforderlich, aber auch ausreichend“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Schmerzensgelderhöhend“ habe sich insbesondere ausgewirkt, dass der Kläger „ohne jeden Anlass hinterrücks überfallen“ wurde und die Täter dem wehrlos am Boden liegenden Opfer „mit überaus große Brutalität“ schwerste Verletzungen zufügten.

In der vorherigen Instanz hatte das Landgericht dem Kläger lediglich 80 000 Euro zugebilligt. Laut Berufungsurteil war dieses Schmerzensgeld „im Hinblick auf die Brutalität der Tat und die Schwere der erlittenen Verletzungen deutlich zu gering“. Revision gegen das neue Urteil wurde nicht zugelassen.