Junge (7) legt zwei Brände

Am Montag und am 2. Februar hat es an der Erich-Kästner-Grundschule gebrannt. Der Tatverdacht fiel auf den Siebenjährigen, weil er als letzter gesehen wurde, wie er die Toilette verlassen hatte. Bei der Vernehmung von Polizei und Schulleitung verwickelte er sich zunächst in Widersprüche, dann gestand der Schüler die Tat.

Ratingen. Wer für die beiden Brände in einem Klassenraum und in der Jungentoilette der Erich-Kästner-Grundschule verantwortlich ist (die WZ berichtete), hat sich geklärt. Wie die Polizei gestern mitteilte, hat ein siebenjähriger Schüler gestanden, die Feuer gelegt zu haben. Ein Motiv konnte er bei der Vernehmung durch Polizei und Schulleiter nicht nennen.

Der Tatverdacht fiel auf den Siebenjährigen, weil er als letzter gesehen wurde, wie er die Toilette verlassen hatte. Bei der Vernehmung von Polizei und Schulleitung verwickelte er sich zunächst in Widersprüche, dann gestand der Schüler die Tat.

Auf gezieltes Nachfragen räumte er auch ein, den Brand am 2. Februar, kurz nach 16 Uhr, in einem Klassenraum im Erdgeschoss der Schule verursacht zu haben. Der Grundschüler wurde nach der Anhörung an die Mutter übergeben.

„Ich glaube, er war sich gar nicht der Folgen seines Tuns bewusst“, sagte Schulleiter Horst Bischoff. „Das war alles völlig unüberlegt, er hat gar nicht lange rumgedruckst.“ Hinweise, dass der kleine Junge so etwas machen würde, habe es keine gegeben. Der Siebenjährige sei nicht verhaltensauffällig, gleichwohl „kein einfaches Kind“, so Bischoff.

Die Schule kann und will jetzt aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Der Schulsozialdienst und die psychologische Beratungsstelle werden eingeschaltet. Ob der Junge die Schule verlassen muss, konnte Bischoff am Dienstag noch nicht sagen.

„Wir müssen schauen, was das Beste ist — für das Kind und für die Schule.“ Es dürfe nicht sein, dass die Klasse oder der Stadtteil in Misskredit gebracht werde. „Aber man bricht auch nicht so schnell den Stab über ein Kind.“

„Natürlich muss jetzt geklärt werden, ob das ein Hilferuf des Kindes oder nur ein Dummejungenstreich war“, erklärte Jugendamtsleiterin Christa Seher-Schneidt auf Anfrage unserer Redaktion.

Wenn der Junge allerdings ein ernsthaftes Problem hat, dann sei es gut gewesen, dass das jetzt aufgefallen ist. Das Schlimmste wäre, wenn nun mit dem Kind nur geschimpft würde, „das bringt den Fall überhaupt nicht weiter“. Noch schlimmer wären Drohungen oder gar Prügel.

Die Polizei hat ein Strafverfahren gegen den Jungen eingeleitet, obwohl er nicht strafmündig ist. „Das ist aber das übliche Verfahren“, sagte gestern Polizeisprecher Ulrich Löhe. „Erfahrungsgemäß stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in so einem Fall aber ein, weil ein Siebenjähriger nicht schuldhaft sein kann.

Den bei diesen Taten entstandenen Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf 10 000 Euro. Wer für den Schaden in Klassenraum und Toilette aufkommen muss, ist Sache der Versicherungen.

Löhe: „Da wird es mitunter Diskussionen geben. Es gibt ganz unterschiedliche Bewertungen, je nachdem welche Klauseln die Versicherungen haben.“ Manche Versicherungen sagen beispielsweise, dass derjenige für den Schaden aufkommen muss, der die Aufsichtspflicht hat. „In dem Fall hätten die Eltern diese an die Schule übergeben. Dann müsste deren Versicherung dafür aufkommen.“