Klage abgewiesen - Stadt muss Taxi zur Schule nicht bezahlen
Weil die tägliche Fahrt ihres psychisch kranken Sohnes (14) von Essen nach Ratingen nicht mehr bezahlt wurde, zog die Mutter vor Gericht.
Ratingen. Drei Jahre lang fuhr Lukas (Name geändert) täglich mit dem Taxi zur Schule. Wegen einer psychischen Erkrankung hatte die Mutter dem 14-Jährigen erspart, öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort Essen zur Förderschule nach Ratingen zu benutzen.
Doch dann erhielt Ursula S. ein Schreiben der Stadt Ratingen: Die Fahrtkosten von rund 15000 Euro pro Schuljahr werde die Stadt nicht mehr übernehmen. Lediglich 13 Cent pro Kilometer steuere sie bei. Die alleinerziehende Mutter verklagte die Stadt.
Am Donnerstag wies das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Klage der Mutter ab. Ihr sei zuzumuten, ihren autistischen Sohn morgens mit ihrem eigenen Auto zur Schule zu fahren. Den Rückweg könne sie aus Zeitgründen zwar nicht bewältigen, aber die Kosten für die Taxifahrt von Ratingen nach Essen selbst zahlen.
37 Euro sind es abzüglich der rund acht Euro (13 Cent pro Kilometer), die die Stadt auch weiterhin jeweils für die morgendliche Fahrt und auch für die Heimfahrt im Taxi beisteuert. Die Frau beziehe Unterhalt und verdiene als Psychologin beim Kreis Wesel genug, wurde entschieden.
Das Gericht geht davon aus, dass die alleinerziehende Mutter die Fahrten mit ihrer Vollzeitstelle als Psychologin beim Kreis Wesel auch zeitlich vereinbaren kann.
Bringe sie ihren Sohn mit dem Auto um 8 Uhr in die Schule, sei sie spätestens um 9 Uhr bei der Arbeit. Den Jungen nehme ein Integrationshelfer in der Schule entgegen, den die Stadt Essen bereits seit Jahren stellt.
"Mein Junge braucht klare Strukturen, einen festen Rhythmus", sagte die 41-Jährige Donnerstag vor Gericht. Abweichungen davon würden sich negativ auf sein Verhalten ausüben. "Wenn ich oder der Integrationshelfer mal ausfallen, ist das nicht mehr gewährleistet", sagte sie.
In den vergangenen drei Monaten hatte die Mutter den Jungen mehrmals mit Bussen und Bahnen in Schule schicken müssen - weil die Stadt nicht mehr zahlte.
"Er ist Mitschülern gegenüber aggressiv geworden, seingesundheitlicher Zustand und seine schulischen Leistungen haben sich verschlechtert", berichtete die Mutter. Dabei sei er trotz seiner Behinderung einmal Klassenbester gewesen. Das Gericht konnte dieser Einschätzung nicht folgen: Die Welt des Kindes gerate nicht aus den Fugen, wenn die Mutter es zur Schule bringe.
"Wenn es um stabile Verhältnisse geht, habe ich eine Lösung: Wir bieten Ihnen eine bezugsfertige Wohnung fußläufig zehn Minuten entfernt von der Schule", sagte Brigitta Brakmann, Leiterin des Rechtsamts der Stadt Ratingen.
Ursula S. schlug diese Möglichkeit während der Verhandlung aus: Ihr Sohn habe sich in Essen eingelebt und Freunde gefunden. Ein Umzug sei unzumutbar.