Mieter zahlen für Kanal-Tüv

Eigentümer können die Kosten für die vorgeschriebene Kanalprüfung auf ihre Mieter umlegen — die Kosten für eine Reparatur aber nicht.

Ratingen. Wohl denen, die in Ratingen-Ost, Ratingen-Süd, im östlichen Teil Lintorfs und Breitscheid, in Teilen Hösels und in Homberg-Süd wohnen: Sie haben alle mit der lange und kontrovers diskutierten Kanalüberprüfung ihrer Hausanschlüsse nichts mehr zu tun. Grund: Diese Bereiche gelten nicht als Wasserschutzgebiete und sind demnach von der Überprüfungspflicht ausgenommen. Drei Viertel des Ratinger Stadtgebiets liegen aber in Wasserschutzzonen, weshalb dort die Abwasserleitungen von mehr als 15 100 Häusern untersucht werden müssen. Und das bedeutet zunächst einmal Kosten — auch für Mieter.

„Die Kosten der Prüfung können auf die Mieter umgelegt werden“, sagt Eckehard Breuch, Geschäftsführer des Mieterbundes. „Wenn nach der Untersuchung eine Reparatur erforderlich ist, gilt das als Instandhaltung. Diese Kosten sind nicht umlagefähig, die muss der Eigentümer selbst tragen.“

Je nach Umfang der Kanalinspektion können dabei schnell 500 Euro je Haus zusammenkommen. Die Leitung muss erst gespült und gereinigt, dann mit einer Roboterkamera auf Undichtigkeiten untersucht werden. Die Abnahme kostet ebenfalls.

„Die entsprechende Rechtsverordnung liegt zwar noch nicht vor. Aber eine optische Kanaluntersuchung gilt als ausreichend“, sagt Wilfried Georg, stellvertretender Leiter des Tiefbauamtes. Zuvor sei die teurere Druckprüfung favorisiert worden.

Damit die Masse an Untersuchungen überhaupt bewältigt werden kann, hat die Stadt verschiedene Prüffristen festgelegt. In Tiefenbroich, Breitscheid-West und im Norden Lintorfs muss die Inspektion bis Ende 2014 erledigt sein. In Lintorf Mitte und Süd bis Ende 2015. Beide Fristen waren zuvor um ein Jahr verlängert worden.

Andere Fristen bleiben unverändert: Kanäle in Ratingen-Mitte und West müssen bis 2014 geprüft werden, Anschlüsse in nördlichen und südlichen Teilen des Zentrums und in Eggerscheidt bis 2015.

Um den Überhang abarbeiten zu können, sind für 2016 und 2017 keine Fristen angesetzt. Danach folgen mit zweijähriger Verschiebung die weiteren Stadtteile. Ende 2020 sollen alle Abwasserleitungen geprüft sein. Eine Sonderregelung gibt es für den Einzugsbereich der Höseler Kläranlage. Er liegt künftig in der Wasserschutzzone der Stadtwerke Heiligenhaus — und wird damit prüfpflichtig. Zudem gibt es dort laut Stadt Probleme mit Fremdwasser, das die Anlage belastet.