Ratingen Förderprogramm soll Anliegerbeiträge ersetzen
Ratingen · Die Entscheidung von CDU und FDP steht. In Ratingen müssen Anlieger nicht zahlen.
. Vor drei Monaten hatte die CDU-Fraktion zur Problematik der Straßenbaubeiträge Stellung genommen und die CDU- und FDP NRW-Landtagsfraktionen mit einem Vorschlag angeschrieben, den Kostenanteil für Straßenneubauten und Grundsanierungen für Anlieger deutlich zu senken und den Ausfall den Städten zu ersetzen. „Die Landesregierung von CDU- und FDP-Fraktion ermöglicht nun eine 50-prozentige Entlastung der Anlieger. Das ist genau in unserem Sinne“, freut sich CDU-Fraktionsvize Gerold Fahr. Außerdem schaffe die Landesregierung einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, die nicht mehr dem unrealistischen gesetzlichen Zins von sechs Prozent unterliegt, sondern sich am Markt orientiert.
Die Koalition hat nämlich entschieden, die für Kommunen ausfallenden Beiträge der Anlieger durch ein Förderprogramm des Landes zu ersetzen. Dazu stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro im Haushalt bereit. „So ist das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung wiederhergestellt“, betont auch CDU-Fraktionschef Ewald Vielhaus. Die vom Land nun verbindlich eingeführte Vorab-Bürgerbeteiligung wird in Ratingen schon seit Jahren praktiziert und wurde auch vom Städte- und Gemeindebund aus Gerechtigkeitsgründen stets gefordert.
Manchmal müssen Straßen ausgebaut oder grundhaft saniert werden – keine Frage. Doch lagen die Werte der Beteiligungskosten in der Stadt Ratingen für Anliegerstraßen bisher bei 80 Prozent, zukünftig bei 40 Prozent. Bei Haupterschließungsstraßen lag die Beteiligung bislang bei 60 Prozent, zukünftig bei 30 Prozent. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.
„Unsere Landesregierung hat wieder einmal Wort gehalten und einen guten Ausgleich zwischen den widerstrebenden Interessen gefunden“, so Vielhaus.
Abschließend stellt Gerold Fahr zum Thema klar: „Das umfangreiche Ratinger Deckensanierungsprogramm ist übrigens davon nicht betroffen: Da es sich nicht um eine „grundhafte“ Sanierung handelt, wurden und werden hierfür keine Straßenbaubeiträge von den Anliegern erhoben.“ Red