Steuerdebatte in Ratingen BU: Höhere Grundsteuer noch unklar

Ratingen · Die Fraktion der Bürger Union hat mit Kämmerer Martin Gentzsch den Doppelhaushalt durchgearbeitet.

Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der BU, hat sich den Haushaltsplan angeschaut.

Foto: Achim Blazy (abz)

(kle) Es ist ein sehr komplexes Zahlenwerk mit vielen Details. Die Fraktion der Bürger Union (BU) hat am vergangenen Sonntag den Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2024 und 2025 ganztägig mit der Unterstützung des Kämmerers und Beigeordneten Martin Gentzsch und des Amtsleiters der Kämmerei, André Dahlmann, beraten.

Die Verwaltung hat mit der Einbringung des Haushaltsplanes etliche Haushaltskonsolidierungsvorschläge unterbreitet, die die Fraktion im Einzelnen geprüft hat. Besonders intensiv wurde die Frage diskutiert, ob es notwendig ist, für 2024 und 2025 die Gewerbe- und Grundsteuer zu erhöhen. Eine Entscheidung hierzu hat die Fraktion vertagt, bis die vom Kämmerer für Mitte November angekündigten belastbaren Plandaten vorliegen. „Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung dieser Steuern gilt es zu hinterfragen“, so der BU-Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt. „Wir werden hierzu erneut intensiv beraten, sobald das Zahlenmaterial durch die Verwaltung ergänzend aufbereitet wurde, um dann zu entscheiden, ob und welche Erhöhungen tatsächlich notwendig sind“, ergänzte er. Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Krömker, fügte hinzu: „Für uns sind die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen und ein unsichtiger Umgang mit den aktuellen Belastungen für Bürger und Unternehmen gleichrangig. Diese Interessen gilt es, verantwortungsvoll in Ausgleich zu bringen“.

Bereits entschieden wurde, dass die BU dem Vorschlag der Verwaltung, die Kita-Elternbeiträge und OGS-Beiträge zu erhöhen, nicht zustimmen wird. Ebenso wenig trägt die Fraktion mit, dass die eine Stunde freies Parken auf eine halbe Stunde reduziert werden soll. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vereinheitlichung der Parkentgelte (Parkhäuser/Parkscheinautomaten) kommt für die BU nur in Betracht, wenn die seit Jahren geforderte bargeldlose Bezahlung der Entgelte möglich ist.

Die BU wird Steuer, Entgelt- und Beitragserhöhungen nur zustimmen, wenn diese unabdingbar sind.