Stadt Ratingen gibt sicher Daten weiter
Parteien, Kirchen und Adressbuchverlage bekommen persönliche Angaben der Ratinger von der Kommune — es sei denn, der Bürger hat dem widersprochen.
Ratingen. Der Wahlkampf zur Landtagswahl ist in vollem Gange. Und so mancher Bürger wird in den kommenden Wochen Post von Parteien in seinem Briefkasten haben. Doch woher haben die Parteien die Adresse?
Das wird sich so mancher fragen. Die Antwort: von der Stadt. Sie darf persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum weitergeben. Und nicht nur an Parteien, sondern auch an Adressbuchverlage und Kirchen.
„Das ist aber rein rechtlich nicht problematisch und vom Meldegesetz her in Ordnung“, sagt der Datenschutzbeauftragte der Stadt Ratingen, Peter Wacker. Parteien und Wählergemeinschaft beispielsweise können Daten beantragen und erhalten dann Auskunft über Familienname, Vorname, Adresse, Doktorgrad und Geburtsdatum.
„Bei den Adressbuchverlagen sieht das schon anders aus. Sie erhalten lediglich Vornamen, Familiennamen, Anschrift und Doktorgrad“, sagt Wacker.
Auch Bürger können Daten anderer bei der Stadt erfragen. „Wenn jemand einen alten Schulfreund sucht oder einen Verwandten, wenn es um Erbschaftsangelegenheiten geht, kann er die Anschrift der betreffenden Person erhalten“, sagt Wacker. Dass jeder Bürger gegen eine Gebühr von sieben Euro eine Adresse erfragen kann, erachtet der Datenschutzbeauftragte nicht als problematisch.
„Damit habe ich keine Probleme, weil der Name ja auch auf dem Klingelschild steht. Vollkommene Anonymität ist einfach nicht möglich und auch nicht nötig. Zudem ist es auch richtig, weil ja oft aus rechtlichem Interesse nach Daten gefragt wird“, sagt er.
Wer allerdings nicht will, dass seine Daten weitergegeben werden, der kann einen Antrag auf Übermittlungssperre stellen, teilt Ulrich Kunde, Leiter des Bürgerbüros, auf WZ-Anfrage mit.
„Allerdings muss es dafür nachvollziehbare Gründe geben“, sagt er. Dazu zähle beispielsweise, wenn jemand in persönlicher Gefahr ist, zum Beispiel bedroht wird. Dann müsse derjenige aber das bei der Antragstellung auch nachweisen.
Sorgen machen müssen sich die Bürger nicht, dass ihre Daten von Parteien langfristig gespeichert werden. „Als Partei ist man dazu verpflichtet, die Daten einen Monat nach der Wahl wieder zu löschen“, sagt CDU-Chef David Lüngen. Dies müsse die Partei schriftlich bestätigen, sobald sie Daten bei der Stadt anfordert.
Die bekommen die Partien übrigens nicht umsonst: „Auch wir müssen eine Verwaltungsgebühr bezahlen“, sagt Lüngen. Zudem sei die Zahl der Daten beschränkt, die eine Partei anfordern kann. „Wir dürfen Angaben immer nur von bestimmten Personengruppen anfordern, zum Beispiel von den Erstwählern oder den Senioren.“
Wie die Parteien erhalten auch die Kirchen die Daten aufgrund des Landesmeldegesetzes. Sie dienen den Gemeinden dazu, Kontakt zu den Gemeindegliedern zu bekommen und sie zum Beispiel per Post kontaktieren zu können.
„Wenn jemand neu in eine Stadt gezogen ist, dann bekommen wir von diesem Bürger die Daten. Aber nur von denen, die auch Mitglied in der Kirche sind“, sagt Pfarrerin Diemut Meyer, Sprecherin des evangelischen Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann, die betont, dass die Kirche „natürlich keinen Missbrauch mit den Daten betreibt und genauso wie alle öffentlichen Behörden den Datenschutzgesetzen unterliegt“.