Stadt regelt den Kanal-Tüv neu
Verwaltung muss zwölf verschiedene Satzungen überarbeiten. Noch nicht einmal die Hälfte privater Kanäle ist bis jetzt überprüft.
Ratingen. Eigentlich hatten sich Hausbesitzer Entlastung bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung von Kanälen erhofft. Tatsächlich sorgt die Landesregierung mit ihrer aktuellen Verordnung gerade in Ratingen für erhitzte Gemüter. Stadtrat und Ausschüsse werden zwölf Kanal-Vorschriften für Grundstückseigentümer überarbeiten müssen — für jedes Stadtgebiet einzeln.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Wilhelm Droste kritisiert derweil: „Bei uns in Ratingen werden zahlreiche Hausbesitzer unter Generalverdacht gestellt. Für Kontrolle und Sanierung von Hausanschlüssen können mehrere Tausend Euro fällig werden.“
Der Hintergrund: Zwei Drittel des Stadtgebiets liegen in sogenannten Wasserschutzzonen. In ihnen gelten strenge Auflagen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, etwa vor Schmutzwasser aus undichten Kanälen.
Laut neuer Verordnung müssen Eigentümer in den Schutzzonen ihre Kanäle jetzt endgültig bis Ende 2015 prüfen lassen, wenn ihr Haus vor 1965 gebaut wurde. Das gilt auch dann, wenn es keine Anzeichen von Schäden gibt. Bei neueren Häusern gilt als neuer Pflichttermin das Jahresende 2020.
„Wir haben für die Kanalprüfung bisher stufenweise Fristen bis 2022 festgelegt“, sagt der Abteilungsleiter für Stadtentwässerung im Tiefbauamt, Ingenieur Wilfried Georg. Vorschläge für neue Satzungen arbeite die Verwaltung derzeit aus. Sie sollen demnächst im Bau- und Vergabeausschuss, im Hauptausschuss und im Rat diskutiert werden. Hauseigentümer sollen jetzt nicht aufgrund der Ministeriums-Verordnung übereilt entscheiden, warnt Georg. Ihm seien schon Betrugsfälle bekanntgeworden: Dubiose Firmen hätten im Haustürgeschäft auf Kanalarbeiten gedrängt, um ihre Opfer hinterher mit überhöhten Rechnungen zu konfrontieren.
Für CDU-Mann Wilhelm Droste ist die Kanalprüfungs-Verordnung ein Wortbruch der SPD. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft habe im vergangenen Jahr in Aussicht gestellt, eine Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser zu schaffen.
Droste: „Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass von privaten Abwasserleitungen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.“ Zu bevorzugen sei eine Lösung, die auf Eigenverantwortung der Grundbesitzer setzt.
Laut Georg haben bisher weit weniger als die Hälfte der Ratinger Hauseigentümer ihre Leitungen untersuchen lassen und der Stadt entsprechende Bescheinigungen vorgelegt — obwohl die Pflichtprüfung seit Jahren Thema ist.