Streit um Klostermauern

Denkmalschützer wollen eine hohe Abgrenzung — als Bedingung für den Abriss. Die Stadt hat andere Pläne.

Ratingen. Machen die Denkmalschützer des Landschaftsverbandes dem in Kürze anstehenden Abriss des Rathauses noch einen Strich durch die Rechnung? Die Behörde hat der Stadtverwaltung zur Auflage gemacht, dass der Abbruch des Ostflügels nur dann erlaubt werde, wenn anschließend der benachbarte Innenhof des ehemaligen Minoritenklosters mit einer Mauer umgeben wird.

Im Planungsamt sieht man das anders und empfiehlt der Politik, von dieser Forderung abzuweichen. Zum einen will man sich nicht die Abbruchpläne durchkreuzen, zum anderen die Neugestaltung des Areals nicht vorschreiben lassen. Zoff ist also programmiert.

Für die Denkmalschützer des Landschaftsverbandes ist die Sache klar: Durch den Abbruch des Ostflügels des Rathauses wird der Innenhof des Minoritenklosters von der Straße her einsehbar. Dadurch würde eine „Platzsituation vor der Rückseite des Klosters entstehen, die siedlungsgeschichtlich inkorrekt ist.“ Der Innenhof erhielte einen „öffentlichen Charakter, der seine historische Bedeutung verfälscht.

Dies ist aus Gründen des Denkmalschutzes abzulehnen.“ Zudem stellt die Behörde als Bedingung für den Abbruch: Der sei nur zulässig, wenn der Innenhof des Klosters wieder „mit einer baulichen Anlage geschlossen wird“, so dass er von der Straße aus nicht einsehbar ist. Das müsse geschehen, bevor der Rathausneubau in Betrieb geht.

Im Planungsamt ist man von der Vorgabe, den Hof mit einer Mauer zu umgrenzen, wenig angetan. Das widerspräche auch der angestrebten optischen Öffnung der künftigen Klostergasse zwischen dem neuen Ostflügel des Rathauses und der Rückfassade des Klosters, was bislang auf einhellige Zustimmung gestoßen war.

Um den historischen Klosterhof abzugrenzen, sei aus Sicht der Stadt auch ein höchstens ein Meter hohes Mäuerchen aus Naturstein ausreichend. Dadurch würde es auch keine „dunklen Ecken“ oder „Angsträume“ geben, nennt Planungsamtsleiter Jürgen Rautenberg ein weiteres Argument.

Die Stadtverwaltung ist nicht an einer Konfrontation mit den Denkmalschützern interessiert, sondern strebt eine „einvernehmliche Lösung“ an. Am Zeitplan für den Abbruch soll aber nicht gerüttelt werden — trotz der Festsetzungen des Landschaftsverbandes. Lutz Kalkstein, Projektleiter Rathausneubau, bezweifelt, ob diese überhaupt rechtlich zulässig seien: Weil es um einen Teilabbruch und eben nicht um eine Neubebauung gehe, würden die nicht greifen. Aus seiner Sicht werde die Frage der Umschließung erst Ende 2016 aktuell — wenn der Rathausneubau fertig ist.

Rautenberg führt in der Beschlussvorlage aus, dass städtebauliche und wirtschaftliche Argumente gegen die Umschließung des Klosterhofes sprächen. Schon mit dem Rathausbau vor Jahrzehnten habe sich die städtebauliche Schwerpunktsetzung in der Innenstadt geändert. Und mit einer weiteren Öffnung der Platzflächen rund ums Rathaus und der Integration des früheren Klosterhofes werde die Aufenthaltsqualität an diesem Ort verbessert.