Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille (0,57 mg/l).
Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den Ratinger eingeleitet und zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Führerschein wurde gegen den Widerspruch des 49- jährigen Beschuldigten beschlagnahmt. Darüber hinaus untersagte die Polizei dem Mann ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum.