Urteil zum Laternenstreit enttäuscht Kläger
Der Musterkläger Jürgen Hospes denkt darüber nach, in Berufung zu gehen, will aber die Urteilsbegründung abwarten.
Ratingen. Mit Unverständnis hat die IG Leuchten auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes reagiert: Wie berichtet, hatten die Verwaltungsrichter in Düsseldorf am Montag die Musterklage eines Homberger Grundstückseigentümers gegen den von der Stadt erhobenen Straßenbaubeitrag für neue Straßenlaternen abgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf weitere Beitragsverfahren in der Stadt: Es seien noch etwa ein weiteres Dutzend Klagen anhängig, sagte gestern hans Jürgen Hospes, der als Musterkläger vor Gericht gezogen war.
Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich: Ob er diesen Schritt unternehmen wird und vors Oberverwaltungsgericht Münster zieht, hänge von der Urteilsbegründung ab, sagte Hospes, selbst Richter beim Finanzgericht. Klar sei, dass es nicht gelungen sei, eine Kostenreduzierung für die Straße Pferdskamp durchzusetzen. Eigentlich sollte es auch um den Lichtliefervertrag zwischen Stadt und Stadtwerken gehen: Der sei jedochin der zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung fast völlig ausgeklammert worden. Immerhin habe der Richter die Stadt Ratingen unter anderem wegen der Info-Politik heftig gerügt: Denn die Herausgabe des lange Zeit als Geheimpapier behandelten Lichtvertrages hatte seinerzeit Dieter Blees von der IG Leuchten vor dem Verwaltungsgericht erstreiten müssen. Auch seien die von der Stadt angeforderten Unterlagen unvollständig gewesen.
Bettina Reinkenobbe von IG Leuchten kritisierte, dass die Stadt erst am vergangenen Donnerstag Unterlagen mit 150 Seiten herausgerückt haben: Es sei unmöglich gewesen, das alles am Wochenende durchzusehen. Auch seien in Unterlagen Stellen geschwärzt oder mit Tipp-Ex überpinselt worden. Von Transparenz also, wie sie die IG Leuchten erstreiten wollte, also keine Spur.