Ratinger Energieversorger Schreiben der Stadtwerke kommt später

Ratingen · Während andere Energieversorger verschwanden, können die Stadtwerke ihre Kunden weiterhin zuverlässig beliefern.

Die Preise für Energie sind im Jahr 2022 enorm in die Höhe geklettert.

Foto: dpa-tmn/Charisius

(Red/kle) Mittwoch ist Stichtag: Ab dem 1. März gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die meisten Stromkunden der Stadtwerke Ratingen sind hiervon nicht betroffen. Denn durch eine langfristige Beschaffungsstrategie können die Stadtwerke nach eigenen Angaben ihren Kunden im Durchschnitt günstige und faire Strompreise anbieten, die unter der für Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30 000 kWh gültigen Preisgrenze von 40 ct/kWh liegen. Erst oberhalb der 40 ct/kWh greift die Preisbremse. Die Beschaffungs- und Marktpreise lagen im vergangenem Jahr beträchtlich darüber.

„Wir setzen auf eine langfristige Einkaufspolitik. Diese ermöglicht es uns, wesentlich konstanter und unabhängig von spontanen Preisschwankungen agieren zu können. Unter anderem hat es uns diese Einkaufspolitik ermöglicht, in Zeiten extrem hoher Einkaufspreise, zum Teil erheblich über der 40 ct-Marke, unsere Endpreise deutlich unter dem Marktniveau halten zu können“, erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Marc Bunse.

Den großen Vorteil einer langfristigen Einkaufspolitik konnte man im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen deutlich sehen: Während andere Energieversorger reihenweise vom Markt verschwanden, konnten die Stadtwerke ihre Kunden weiterhin konstant beliefern.

Aufgrund des generell höheren Marktpreisniveaus werden damit hauptsächlich Gas- und Wärmekunden auf die Preisbremse zurückgreifen. Dennoch seien auch hier die Ratinger Preise im Marktvergleich sehr gut. Zusammen mit ihrem Softwarehersteller arbeiten die Stadtwerke mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen sowie der damit verbundenen Erstellung der Informationsschreiben über die individuellen Entlastungskontingente an anspruchsberechtigte Strom-, Gas- und Wärmekunden. Hierfür hatte der Gesetzgeber den Mitteilungstermin zum 1. März 2023 bestimmt.

Die Stadtwerke teilen mit, dass sich der Versand dieser Anschreiben aufgrund noch ausstehender Tests verzögern wird und nun sukzessive erfolgt. Kunden entstehe hieraus kein Nachteil, wie der lokale Energieversorger erklärt. „Wir erheben unsere Abschläge erst Ende des Monats und werden allen berechtigten Kunden die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen und dann auch entsprechend die Abschläge für Januar und Februar 2023 verrechnen“, erläutert Stadtwerke-Vertriebsleiter Frank Schlosser. „Wir bitten unsere Kunden in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass aufgrund der verfügbaren Ressourcen die Erreichbarkeit telefonisch sowie persönlich in unserem Heimat.Kontor aktuell nur sehr eingeschränkt möglich ist. Wir wollen allen berechtigten Kunden die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen fristgerecht zukommen lassen“, so Schlosser. Informationen zur Umsetzung der Preisbremsen finden interessierte Kunden unter