In Ratinger Stadtteil Messerattacke auf Fußweg: Mann zu Haftstrafe verurteilt

RATINGEN/DÜSSELDORF · (magu) Es war eine Zufallsbegegnung, die Täter und Opfer hatte aneinander geraten lassen. Der eine war mit seinem Rad unterwegs, im Anhänger saß der Hund. Der andere war zu Fuß unterwegs und hatte Flaschen aus Mülleimern gesammelt.

Das Gericht verurteilte den Angreifer zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft.

Foto: dpa/Oliver Berg

Er sah sich im Recht inmitten der Auseinandersetzung, die sich vor allem darum drehte: Wer muss wem Platz machen?

Der Fussgänger hatte am Ende zum Messer gegriffen, nun wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Die Tat am 23. April 2022 in Tiefenbroich hatte für Aufsehen gesorgt, der Sachverhalt hatte sich wie folgt dargestellt: Gegen 14.45 Uhr soll ein 72-Jähriger mit seinem Rad die Sohlstättenstraße in Richtung Angermunder Weg befahren haben. Im Anhänger hatte der Mann seinen Hund mit sich geführt.

Hieß es anfangs noch, der Angeklagte habe sich über das Befahren des Fußgängerweges beschwert, so wurde später ein anderer Tatablauf festgestellt. Demzufolge soll es zuerst der Radfahrer gewesen sein, der den dort Flaschen sammelnden Fußgänger aufgefordert haben soll, ihm Platz zu machen.

Täter trat Mann gegen Bein und verletzte ihn mit einem Messer

Der wiederum soll das nicht eingesehen und das spätere Opfer darauf hingewiesen haben, dass es sich um einen Fußweg handeln würde. Ein Vorbeifahren sei aufgrund der Breite des Weges nicht möglich gewesen. Der Radfahrer war daraufhin von seinem Rad gestiegen und hatte den Angeklagten erneut aufgefordert, ihm Platz zu machen. Er sei jetzt ein Fußgänger und wolle vorbeigelassen werden.

Es folgte ein verbaler Streit, inmitten dessen der Fußgänger dem mittlerweile fußläufigen Radfahrer unvermittelt gegen das Bein trat. Kurz darauf verletzte er den Mann auch noch mit einem Klappmesser an der Hand.

Der 72-Jährige setzte seine Fahrt dennoch fort und bog anschließend nach rechts in den Angermunder Weg ein. Unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich stoppte er seine Fahrt, um den Weg zu den dortigen Wohnhäusern zu Fuß fortzusetzen.

Dabei soll er plötzlich einen Fußgänger bemerkt haben, der ihm gefolgt sein soll. Noch während er sein Rad vor dem Haus abstellte, sah er sich dort dem Angeklagten gegenüber. Als sich die Männer schließlich auf Armeslänge gegenüberstanden, zückte der 59-Jährige erneut sein Messer.

Er stach es dem Radfahrer in die rechte Bauchseite, zog es wieder heraus und ergriff die Flucht. Ein aufmerksamer Zeuge hatte den gewalttätigen Übergriff vor dem Wohnhaus des Opfers beobachtet und den Rettungsdienst gerufen.

Der schwerverletzte Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht, der Angeklagte war während einer Nahbereichsfahndung an der Christinenstraße festgenommen worden.