Bezirksregierung verhindert weitere Windräder in Velbert
Sie befürchtet Probleme bei der Flugsicherung. Auch der Wetterdienst wehrte sich gegen den Bau weiterer Anlagen.
Velbert. In der Schlossstadt gibt es keine geeigneten Flächen mehr für gewerbliche Windkraftanlagen.
Mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes sollten jetzt eigentlich sogenannte Konzentrationszonen für Windenergie zu den vier bereits vorhandenen Arealen ausgewiesen werden.
Einwände der Bezirksregierung in Sachen Luftverkehr und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bedeuten nun jedoch das Aus für bestehende wie mögliche weitere Flächen.
Idee der Konzentrationszonen ist, eine „Verspargelung“ der Landschaft zu vermeiden, indem statt einer Vielzahl von Einzelanlagen Areale für Windfarmen zugeteilt werden. Vier solcher Gebiete gibt es derzeit an Werdener Straße, Kupferdreher Straße, an der Stadtgrenze zu Hattingen und in Flandersbach; an den ersten drei Standorten stehen bereits Windräder.
Insgesamt nahmen die Gutachter 19 Stellen unter die Lupe, darunter neun in Neviges und zwei in Tönisheide. Bei der Auswahl sei man sehr tolerant zugunsten der Windanlagen vorgegangen, sagte Heike Möller, Leiterin der Abteilung Generelle Planung und Stadterneuerung.
Untersucht wurden die möglichen Standorte sowohl unter den Aspekten Landschafts-, beziehungsweise Naturschutz - insbesondere Biotopen- und Artenschutz - wie auch bezüglich Windpotenzial, Topographie, Flächengröße und Infrastruktur.
Einzig die bereits besetzte Fläche an der Werdener Straße, nahe der Stadtgrenze zu Essen, erwies sich mit geringem Konfliktpotenzial als grundsätzlich geeignet, während die Areale an Kupferdreher- und Rottberger Straße, Flandersbach und Gut Pollen als bedingt geeignet eingestuft wurden.
Der Wetterdienst machte deutlich, dass er Anlagen im Umkreis von fünf Kilometern um sein Wetterradar in Kettwig nicht zustimmen wird. Dies betreffe einen Neustandort am Rottberg wie auch den bestehenden an der Werdener Straße, der bereits Beeinträchtigungen am Radar verursache.
Für einen Radius von 15 Kilometern kündigte der DWD Einzelfallprüfungen an und machte Höhenbeschränkungen geltend, die aufgrund der topographischen Lage Velberts aber keine Windräder mehr zuließen. Auch die Bezirksregierung meldete, unter anderem wegen der Nähe zu Anlagen der Flugsicherung des Flughafens Essen/Mülheim und des Segelfluggeländes Meiersberg, erhebliche Bedenken an.
Vor diesem Hintergrund sollen die vorhandenen Konzentrationszonen aufgehoben und auf die Ausweisung weiterer verzichtet werden. Das wurde jetzt auch im Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen.
Für die bereits vorhandenen Windräder gilt indessen Bestandsschutz, unterstrich Möller. Auch sei es weiter möglich, die Errichtung einer Windkraftanlage zu beantragen: „Im Einzelfall muss der Kreis als Genehmigungsbehörde entscheiden, ob eine Windkraftanlage am beantragten Standort zulässig ist.“