Wülfrath Corona: Maßnahmen werden verschärft

Wülfrath. · Stadt verbietet fast alle Veranstaltungen.

Die Stadt Wülfrath hat am Montagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die viele Lebensbereiche betrifft und an die sich alle halten müssen. Die neuen Regeln sollen zunächst bis 19. April Gültigkeit haben. Die wichtigste Regelung: Seit Dienstag sind alle öffentlichen Veranstaltungen, deren Durchführung nicht notwendig ist, verboten. Als „notwendig“ gelten die Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. Wochenmärkte sind davon ausgenommen.

Wer aus Risikogebieten (siehe Liste des Robert-Koch-Instituts) zurückkehrt, darf 14 Tage lang keine Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Berufsschulen oder Hochschulen betreten.

Strenge Besuchsregelung
in den Krankenhäusern

Für Krankenhäuser gilt eine strenge Besuchsregelung: Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner oder Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung erlaubt. Medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche sind von der Einschränkung befreit, zum Beispiel Kinderstationen, Palliativpatienten.

Geschlossen werden müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen, alle Fitness-Studios sowie alle Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Der Zugang zu Angeboten von Büchereien, Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt: Zugang erfolgt nur gegen Registrierung; zwischen den Tischen beziehungsweise Arbeitsplätzen muss ein Mindestabstand von zwei Metern gewahrt werden.

„Wir wissen, dass diese Vorgaben, die auf dem ministeriellen Erlass vom 15. März beruhen, die Wülfratherinnen und Wülfrather weiter einschränken“, ist sich Bürgermeisterin Claudia Panke der Tragweite der Verfügung bewusst, „aber um Menschen mit Vorerkrankungen und die Älteren sowie unser Gesundheitssystem zu schützen, sind die Maßnahmen leider erforderlich.“ Der Wortlaut der Verfügung ist auf der Website der Stadt Wülfrath und als Aushang vor dem Rathaus zu finden.

Das Rathaus bleibt geschlossen, ist aber zu den Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02058/180 zu erreichen. Dringende persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bei Trauungen wird die maximale Personenzahl im Trauzimmer auf sieben Personen (Brautpaar, Standesbeamtin und vier Gäste) begrenzt. Die sonst üblichen Gratulationsbesuche durch die Bürgermeisterin und die Stellvertreter finden mit Rücksicht auf die meist älteren Mitbürger nicht statt. Die Glückwunschschreiben werden mit der Post verschickt.

Die Erstattungsansprüche in Bezug auf die Kita-Gebühren will die Verwaltung schnellstmöglich prüfen. Die Schuleingangsuntersuchungen wurden vom Kreis Mettmann bis zu den Osterferien ausgesetzt. HBA