Ein Wortbruch

Der Ärger des Bürgermeisters ist verständlich: Es sind übergeordnete Stellen, die die Kommunen verdonnern, den Bestand an Plätzen für unter Dreijährige in Kindergärten einzurichten.

Der Bedarf ist schließlich vorhanden. Wer diese Forderung stellt, muss aber auch die Kommunen in die Lage versetzen, diese umzusetzen. Gibt es Finanzzusagen, wie Beigeordneter Richter sie anführt, müssen diese eingehalten werden. Alles andere ist ein Wortbruch. Und der geht zu Lasten derer, denen eigentlich geholfen werden soll: der Familien und der Kinder.