Hahnenfurth: Blitzanlage ruft Kritiker auf den Plan
Das Gerät führt Geschwindigkeitsmessungen auf Laserbasis durch. Ein Gutachter sagt: Die Ergebnisse sind nicht verwertbar.
Wülfrath/Wuppertal. Wer von Düssel über Hahnenfurth nach Mettmann fährt, sollte kurz vor dem Tunnel bei den Kalkwerken Oetelshofen den Fuß vom Gaspedal nehmen. Nicht nur, weil es bei hohem Tempo ziemlich gefährlich werden kann. Sondern auch, weil dort seit ein paar Wochen der „PoliScan Speed“ dafür sorgt, dass nicht schneller als 50 Stundenkilometer gefahren werden darf. Das mag an einer solchen Gefahrenstelle durchaus sinnvoll sein. Allerdings ist nun erneut das hochmoderne Blitzgerät in die Kritik geraten, nachdem ein von einem Mannheimer Gericht bestellter Gutachter festgestellt hat, dass die Geschwindigkeitsmessungen auf Laserbasis des „PoliScan Speed“ nicht verwertbar seien.
Gordon Kirchmann, Anwalt für Verkehrsrecht, zu der Tatsache, dass ein Gerichtsbeschluss in Mannheim keinen Präzedenzfall schafft
Demzufolge entspreche die Messung nicht der Bauartzulassung des Gerätes durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Noch steht die Gerichtsentscheidung aus — allerdings dürfte es für einen Richter schwierig werden, ein solches Sachverständigengutachten außer acht zu lassen. Wem in den vergangenen Wochen ein Bußgeldbescheid mit „Foto“ vom „PoliScan Speed“ zugestellt wurde, fragt sich nun vermutlich, ob er überhaupt bezahlen muss.
Bei der Stadt Wuppertal, die bereits etliche dieser Geräte aufgestellt hat, zeigt man sich hingegen unbeeindruckt. „Die Kollegen sehen keinen Handlungsbedarf“, sagt Ulrike Schmidt-Keßler vom Presseamt der Stadt. Die Geräte seien von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und dazu noch vom Landeseichamt abgenommen worden. Ein Sachverständigengutachten ohne richterlichen Beschluss sei aus städtischer Sicht kein Grund, um hier tätig werden zu müssen. Und damit kann sich die Stadt Wuppertal offenbar auf der sicheren Seite wähnen.
Denn wer nun glaubt, einfach nur den Mannheimer Gerichtsbeschluss abwarten zu müssen, um auf einen Präzedenzfall verweisen zu können, dem sei gesagt: Was andernorts entschieden wird, muss hier noch lange nicht gelten. „Ein Amtsrichter ist an die Meinung eines anderen Gerichts nicht gebunden“, kommentiert Gordon Kirchmann die komplizierte Sachlage. Der Wülfrather Anwalt für Verkehrsrecht befasst sich schon seit Jahren mit dem in der Kritik stehenden „PoliScan Speed“ und weiß: „Konsequenzen haben solche Urteile nur, wenn sich die Städte kritisch damit auseinandersetzen würden.“ Dass jedoch geschehe meistens nicht.
Stattdessen sei die Physikalisch-Technische Bundesanstalt auch schon mal in Gerichtssälen zu Gast, um dort Überzeugungsarbeit zu leisten — also um jeglichen Zweifel daran auszuräumen, dass es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt. Städte würden darüber hinaus bevorzugt und schnell eine Stellungnahme der Bundesanstalt vorlegen, um ungünstige Gutachten zu relativieren.
Grundsätzlich sei es so, dass man ohne aufwendiges Gerichtsverfahren kaum Chancen habe, gegen einen Bußgeldbescheid mit von der Blitzsäule geschossenem Bild vorzugehen. „Das kann dann auch schon mal 1500 Euro kosten“, weiß Gordon Kirchmann aus Erfahrung. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, der scheue erfahrungsgemäß einen derart hohen finanziellen Aufwand.