Wülfrath Hausherr sitzt weiterhin auf den Kosten

Wülfrath · Hans Wolf, Besitzer des Hauses, das bei der Prellblocksprengung beschädigt worden war, wird wohl eine Schadenfeststellungsklage einreichen.

Das Haus an der Flandersbacher Straße ist längst auf Kosten des Hausherrn saniert worden.

Foto: Tanja Bamme

. „Mir reicht es endgültig. Ich werde mit meinem Rechtsbeistand eine Schadensfeststellungsklage einreichen, damit endlich geklärt wird, wer für die Schäden bezahlen muss, auch wenn das dann ein Jahr dauert.“ Hans Wolf, Besitzer des Hauses an der Flandersbacher Straße, das bei der Prellbocksprengung am 22. Juni vergangenen Jahres durch herumfliegende Trümmerteile erheblich beschädigt worden war (die WZ berichtete), hat nach eigenen Angaben immer noch keine Schadensregulierung in Aussicht, geschweige denn sind Gelder geflossen.

 Zur Erinnerung: Hans Wolf hatte einen Gutachter damit beauftragt, die Schäden festzustellen – auch zunächst auf seine Kosten. Die Gebäudeschäden summieren sich demnach auf mehr als 20 000 Euro. Hinzu kommen die Schäden, die bei dessen Mieter entstanden sind. Diese beziffert der Hausherr auf rund 3000 Euro plus etwa 1000 Euro für einen beschädigten Kleinwagen, der dem Vater des Mieters gehört.

Bereits am 21. September hatte Lhoist der WZ eine Stellungnahme zum Thema geschickt, dass der Kreis Mettmann, das THW und die Lhoist Rheinkalk GmbH sich „intensiv über eine sinnvolle Vorgehensweise bezüglich einer schnellen Regulierung der durch die Sprengung verursachten Gebäudeschäden“ ausgetauscht hätten. Auf Basis eines unabhängigen Gutachtens sei Lhoist bereit, „im Sinne einer guten Nachbarschaft für eine Regulierung der Gebäudeschäden zunächst unbürokratisch und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in Vorkasse zu gehen.“ Ende Oktober berichtete Lhoist-Sprecher Christian Zöller, dem Unternehmen sei bisher kein Gutachten zugegangen.

Hans Wolf wiederum spricht von einer „Hinhaltetaktik“ seitens des Unternehmens. Lhoist habe bisher nur groß getönt und nichts gemacht. „Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich gleich geklagt“, schimpft der Hausherr. Er habe von den Anwälten des Unternehmens lediglich über seinen Rechtsanwalt eine Mitteilung erhalten, dass die eingereichte Schadensfeststellung „nicht das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben ist“. Die Schadensfeststellungsklage wird sich laut Hans Wolf gegen Lhoist, das THW, das die Sprengung durchgeführt hatte, den Kreis Mettmann inklusive Kreisdirektor richten. Mit Blick auf Lhoist sagt er: „Von mir aus ist die gute Nachbarschaft vorbei.“

Das Unternehmen reagierte auf WZ-Anfrage so: „Für eine Kostenübernahme – auch aus guten nachbarschaftlichen Gründen – sind nachvollziehbare Belege und Nachweise zur Schadenslage- und Verursachung erforderlich. Da diese nicht vorlagen, hat das Unternehmen im Dezember 2020 erneut Kontakt zur Anwaltskanzlei von Herrn Wolf aufgenommen, um nach Prüfung dieser Unterlagen entsprechend in Vorleistung treten zu können. Eine Rückmeldung dazu ist bislang nicht erfolgt.“