Im Velberter Bürgerhaus darf eine Diskothek öffnen
Der jetzt beschlossene Bebauungsplan für den Bereich Offer- und Nedderstraße gestattet einen Tanzbetrieb — allerdings unter Schallschutzauflagen.
Velbert. Der Rat hat jetzt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 689 für das Areal zwischen Post-, Offer- und Nedderstraße verabschiedet und damit nicht nur das erforderliche Baurecht für den Zentralen Omnibs-Bahnhof (ZOB) geschaffen: Auch die Einrichtung einer Diskothek im ehemaligen Bürgerhaus an der Offerstraße ist nun prinzipiell möglich, allerdings unter Einhaltung einer Reihe von Schallschutzmaßnahmen. Anwohner hatten zuvor erhebliche Befürchtungen bezüglich der Lärmbelastung geäußert.
Dem gesamten Verfahren lagen insgesamt drei Schallgutachten zugrunde, wobei auch die möglichen Auswirkungen einer Disko unter die Lupe genommen wurden. Grundsätzlich soll der Schallpegel im Tanzraum auf 105 Dezibel begrenzt werden — dieser Wert entspricht in etwa dem Lärm einer Motorkettensäge in einem Meter Abstand. Damit davon nichts nach außen dringt, wären zum Beispiel die Fenster im Bereich des Tanzraumes zuzumauern, Türen und Fenster während des Betriebs geschlossen zu halten und Schleusen im Bereich der Eingangstür einzurichten.
Des Weiteren sollte der Raucherbereich im Innenhof überdacht und die bestehende Bebauung in Richtung Süden durch eine Schallschutzwand abgeschirmt werden. Außerdem müsste der Betreiber zum Beispiel längeren Aufenthalt von Gästen auf dem Parkplatz unterbinden. Welche Auflagen schließlich gemacht werden, dürfte konkret in einem Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden. Und weil das Bürgerhaus ein Denkmal ist, haben auch die Denkmalschützer ein Wörtchen mitzureden.