Jaucheguss auf Wanderer kostet 4000 Euro Strafe
Angeklagter verteidigt sich damit, dass sich der Gestank einfach abwaschen ließe.
Velbert/Wuppertal. Ein Angriff des Angeklagten mit einem Schwall verdünnten Pferde-Urins auf Spaziergänger in Velbert-Langenberg war Absicht. Mit diesem Urteil bestätigte am Dienstag das Landgericht Wuppertal 4000 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung, verhängt vom Amtsgericht Velbert gegen einen früheren Tierarzt (58).
Damit steht zur Überzeugung zweier Instanzen fest: Der Angeklagte überschütte im September 2012 zwei Nachbarn (73 und 77 Jahre alt) mit stinkender Jauche, weil ihm nicht passte, dass sie den Hof seiner Freundin auf einem Wanderweg durchqueren wollten.
Der Mann hatte sich damit verteidigt, dass Urin steril sei. Einige Inhaltsstoffe würden sogar in Heilmitteln verwendet: „Ich wurde auch von der Flüssigkeit getroffen. Ich habe sie abgewaschen.“ Er habe sich nur vertan, als er einen Wassereimer greifen wollte, um damit zu drohen.
Hintergrund soll laut Zeugen ein seit Jahren währender Streit um den genannten Wanderweg sein. „Der Weg ist für die nur ein zusätzlicher Vorwand, uns zu drangsalieren“, sagte der 58-Jährige. Spaziergänger würden sich in der Hofschaft oft rücksichtslos verhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.