Wülfrath Stadt Wülfrath sucht weiterhin Bewerber für das Schiedsamt
Wülfrath · Bewerbungen nimmt die Verwaltung noch bis zum 16. Februar entgegen – die Vorstellung im Rat erfolgt am 19. März.
Die Stadtverwaltung Wülfrath sucht weiterhin für die Besetzung des Schiedsamtes ab dem 1. April 2024 eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten herbeigeführt. Es werden zum Beispiel Streitigkeiten, oft wegen nachbarrechtlicher Belange wie Überwuchs oder Lärm, aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Körperverletzung, geklärt.
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in Wülfrath wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsfrau oder -mann kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Rat der Stadt Wülfrath für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Es wird jährlich eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro beziehungsweise 325 Euro für die stellvertretende Schiedsperson gewährt.
Interessierte an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können sich gerne vorab bei der Verwaltung informieren und gegebenenfalls eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis Freitag, 16. Februar, an die Stadtverwaltung Wülfrath, Andrea Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder an a.pabst@stadt.wuelfrath.de per E-Mail senden.
Eine persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber ist in der Ratssitzung am 19. März vorgesehen. Etwaige Fragen können unter der Telefonnummer 02058/18 235 geklärt werden.