Velbert: Eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchter Brandstiftung

Im Januar hatte ein 46-Jähriger die Firma seines früheren Arbeitgebers in Brand setzen wollen. Dort hatte man ihm nach 17 Jahren gekündigt. Danach kam sein Abstieg.

Velbert/Wuppertal. 17 Jahre lang hatte er in der Firma gearbeitet. Als Schreiner. Man sei zufrieden mit seiner Arbeit gewesen, sagen die Chefs. Aber in den letzten drei Jahren sei er unzuverlässig geworden. Manchmal sei er einfach einen Tag nicht gekommen, andere Male habe er auch eine ganze Woche unentschuldigt gefehlt. Irgendwann war es der Chef leid - er kündigte dem heute 46-Jährigen. Das war vor eineinhalb Jahren.

Es folgte der Abstieg. Seine Familie hat sich von ihm abgewendet, nach dem Job verlor der Schreiner auch seine Wohnung. Der Frust saß tief. So tief, dass er in einer kalten Januarnacht in diesem Jahr nach ein paar Bier in einer Kneipe noch eine Flasche Wodka trank.

Dann ging er zu seiner alten Firma in der Zeissstraße, brach dort ein, legte ein elektrisches Brenneisen in einen Haufen Sägespäne und setzte es unter Spannung. In einem Abstand von anderthalb Metern stellte er zwei Propangasflaschen auf und verließ das Gebäude wieder. Doch es passierte nichts. Das Holz wurde schwarz, ein Feuer brach nicht aus.

Am Freitag musste sich der 46-Jährige wegen versuchter Brandstiftung vor dem Wuppertaler Amtsgericht verantworten. Das Urteil: anderthalb Jahre ohne Bewährung. Viel zu sagen hatte der Angeklagte in der Verhandlung nicht. Er hatte bereits am Tag nach der Tat bei der Polizei alles gestanden. "Sonst hätte die versuchte Brandstiftung vielleicht nie aufgeklärt werden können", sagte sein Verteidiger Oliver Doelfs. Er hatte eine achtmonatige Monate Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert.

Der Anwalt sprach von einem minder schweren Fall und verwies in seinem Plädoyer auf das Geständnis, die verminderte Schuldfähigkeit wegen des Alkohols und dass es vielleicht ein untauglicher Versuch gewesen sei. Doelfs: "Es war umstritten, ob das Brenneisen überhaupt die Sägespäne in Brand hätte setzen können." Ein Brandexperte wurde dazu nicht gehört.

Das Gericht entschied: Ja, der Versuch hätte Erfolg haben können. Zudem sah man aufgrund der sozialen Situation des Angeklagten wenig Grund für eine Bewährungsstrafe. Ob Doelfs Berufung gegen das Urteil einlegt, wird er nächste Woche entscheiden. Bisher ist das Urteil nicht rechtskräftig.