Velbert Rat wendet sich gegen Stichwahl-Abschaffung

Velbert. · Auch die Velberter FDP stimmt für eine Resolution und gegen ihre Landtagsfraktion.

Dirk Lukrafka ist seit 2014 Bürgermeister von Velbert.

Foto: WZ/Stadt Velbert

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag am Donnerstag beschlossen, die Stichwahl bei den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen abzuschaffen. Künftig reicht die einfache Mehrheit für die Entscheidung, wer Bürgermeister wird oder bleibt. Gegen diese Entscheidung der Regierungsmehrheit wendet sich jetzt der Stadtrat mit einer breiten Mehrheit aus SPD, Grünen, FDP, der Unabhängigen Velberter Bürger und Piraten. Das Kommunalparlament hat am Dienstag seinen Unmut mit der Resolution unter dem Titel „Für den Erhalt der Stichwahl – kein Sonderweg für NRW!“ nach Düsseldorf übermittelt.

Begründung: Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten bewährt. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei der Wahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten.

Zufallsergebnissen wird auf diese Weise Tür und Tor geöffnet

Anders ausgedrückt: Rund 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister nicht gewählt. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt. Zudem öffne die Abschaffung der Stichwahl bei einer immer sich weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor. Nach Auffassung der Mehrheit der Bürger hat die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 zu einer höheren Legitimation der/des Gewählten geführt. Die niedrigere Wahlbeteiligung in der Stichwahl werde durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So sei die auf die in der Stichwahl siegende Kandidatin oder den Kandidaten entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl der besten Bewerberin/des besten Bewerbers im ersten Wahlgang.

Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern spreche für die Stichwahl. Nachdem Thüringen 2010 die Stichwahl wieder eingeführt hat, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. NRW dürfe hier keinen Sonderweg gehen. Die finanziellen Mittel für die Stichwahl seien eine gute Investition in die Demokratie. Demokratie kostet Geld, so die Unter­zeichner.