Wochenmarkt: Die Gilde bleibt
Weil sie sich formal falsch beworben habe, bekommt die Werbegemeinschaft die Rechte nicht. Das entschieden jetzt die Münsteraner Richter.
Neviges. Neue Akzente mit Bioprodukten, keine Stolper-Matten mehr und freies WLAN. Die Nevigeser Werbegemeinschaft hatte große Pläne für den Wochenmarkt. Pläne, die jetzt auf Eis gelegt werden müssen. Gestern hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster als letzte Instanz entschieden: Die Stadt hatte den Nevigesern die Marktrechte zu Unrecht zugeschrieben. Das teilte das Gericht gestern mit. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Stadt wollte sich dazu gestern noch nicht äußern. „Wir haben bislang auch nur diese Pressemitteilung und sagen erst etwas, wenn uns der Beschluss vorliegt“, sagte Stadt-Sprecher Hans-Joachim Blißenbach. Die Haus-Juristen wollen die Angelegenheit noch einmal prüfen.
Nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Vergabe bereits im Juni für rechtswidrig erklärt hatte, ging die Stadt in die nächste Instanz.
Doch auch in Münster beurteilt man den Fall im Kern gleich. In der Begründung stützen sich die Richter im Kern auf einen formalen Fehler. Die Stadt hatte im Rahmen des vom Rat beschlossenen „vergaberechtsähnlichen Interessenbekundungsverfahrens“ festgelegt, dass zwingend bestimmte Unterlagen eingereicht werden müssen. Das Problem: „Abweichend hiervon gestattete die Stadt der Werbegemeinschaft auf Nachfrage, sich für den Wochenmarkt in Neviges mit einer größeren Marktfläche zu bewerben als in der Ausschreibung vorgesehen.“
Dadurch, dass die Stadt die Bewerbung der Nevigeser berücksichtigt hat, habe sie, so das OVG gegen den Anspruch auf Gleichbehandlung verstoßen. Sie habe keinesfalls einer einzelnen Bieterin die Möglichkeit geben dürfen, in ihrem Angebot von den Ausschreibungsbedingungen abzuweichen. Geklagt gegen den Zuschlag hatte der momentane Betreiber des Nevigeser Marktes, die Deutsche Marktgilde.
Auch in Velbert-Mitte und Langenberg änderte sich nach der ersten Bekanntmachung der Stadt Velbert noch einmal der Betreiber. Erst hatte die Al-Wi GbR den Zuschlag erhalten, dann nachträglich die Marktgilde, die der eigentliche Favorit im Verfahren war. Letztere hatte nämlich in ihrer Bewerbung zunächst die Bedingung gestellt, nur Velbert-Mitte und Neviges in einem Paket zu übernehmen, hatte jedoch diese Bedingung zurückgezogen als Neviges an die Werbegemeinschaft gehen sollte.
Auch dieser Vorgang landete vor dem Gericht. Dieses folgerte jedoch, dass die Verfahrensweise der Stadt im Fall Mitte und Langenberg nicht zu beanstanden gewesen sei.