Wülfrath: Ab Januar gibt’s nur noch die Tonne – aber freiwillig und günstiger
Abfall: Die ungeliebten Biosäcke werden endgültig abgeschafft.
Wülfrath. Schon jetzt an die Müllabfuhr 2011 denken: Alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer erhalten in den nächsten Tagen Infopost von der Abfallberatung. Das kündigt Ulrike Eberle vom Tiefbauamt an. Mit einem Schreiben des Steueramtes werden die Eigentümer über die neue Bioabfallsammlung informiert. "Ab Januar 2011 hat der in vielen Haushalten unbeliebte Biosack in Wülfrath endgültig ausgedient", so Ulrike Eberle.
Das Aus der Biosäcke war längst beschlossene Sache. Denn: "Zu viele praktische und hygienische Probleme haben dazu geführt, dass die Sammlung der Bioabfälle in Kunststoffsäcken eingestellt wird." Für die Haushalte und Gewerbebetriebe bedeutet dies: Ab Januar wird es nur noch Biotonnen geben. Dazu werden unterschiedliche Maßeinheiten angeboten. Neben den bisherigen Tonnengrößen 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter Biocontainer wird es zusätzlich die kleinere 60 Liter Biotonne geben. Eberle: "Und das bei freier Wahl. Der Anschluss- und Benutzungszwang, der bisher in der Abfallsatzung festgeschrieben war, entfällt künftig."
Im Juni hat die Politik die Voraussetzungen getroffen, damit die Eigentümer jetzt informiert werden können. Sie haben im Vorgriff die Gebührensätze beschlossen: Die 240 Liter-Biotonne kostet 100Euro im Jahr, die 120 Liter-Biotonne 50 Euro und die 60 Liter-Biotonne 25 Euro. Die neue 60 Liter-Biotonne wird vor allem mit Blick auf kleine Haushalte mit wenig kompostierbaren Küchen- und Gartenabfällen eingeführt. Die Abfuhr bleibt wie bisher 14-tägig.
Bis Ende August haben die Eigentümer die Gelegenheit, für sich selbst oder für ihre Mieter die individuelle Bioabfallentsorgung bei der Stadt zu bestellen. Mit dem Infoschreiben erhält jeder Eigentümer auch ein Bestellformular als Rückantwort. Eigentümer, die ihre bisherige Biotonne beibehalten wollen, brauchen nichts zu unternehmen. Für sie bleibt alles unverändert - bis auf die günstigere Gebühr in 2011.