Wülfrath: DLW hält Behauptung nicht aufrecht
Vor Gericht trafen sich gestern Veranstalter der Karnevalsparty und Links- demokraten - und schlossen einen Vergleich.
<strong>Wülfrath. Nun hat die Rosenmontagsparty ihr erstes juristisches Nachspiel gehabt. Vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal trafen sich die Kontrahenten "in der Sache Schulz gegen Küchler und andere". Anlass war der so genannte "Wülfrather Appell", den die DLW - vertreten durch Fraktion und Vorstand - als Anzeige am 1.März in der WZ veröffentlicht hatte - ein Appell gegen Fremdenfeindlichkeit, der in Zusammenhang mit der Karnevalsparty in Rohdenhaus gesetzt wurde. Birgit Schulz von der Firma Catering Schulz, Veranstalterin der Party, wollte von den Linksdemokraten eine Unterlassungserklärung erwirken. Nach rund 70 Minuten Verhandlungsdauer - inklusive zweier Beratungsunterbrechungen - gab es einen Vergleich im Sinne der Klägerin.
Dr. Karsten Bremer: "Sprechen Sie Miteinander"
Saal 221 im alten Landgerichtsgebäude an der Wupper. Die Decke ist holzgetäfelt. Das Parkett knarrt bei jedem Schritt. Birgit Schulz sitzt - sichtbar nervös - neben ihrem Anwalt, dem CDU-Ratsherrn Axel Effert. Gegenüber haben DLW-Fraktionssprecher Frank Homberg, Ratsherr Jürgen Hackenberg und deren Rechtsbeistand Herbert Lederer Platz genommen. Der Vorsitzende Richter Dr. Karsten Bremer macht eingangs klar, dass er eine gütliche Einigung anstrebt. "Sprechen Sie miteinander." Einen Konsens sieht er darin, dass sich DLW und Antragstellerin in ihrer Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit einig seien. Er sagt der DLW aber auch klipp und klar: "Sie sind zu weit gegangen." Damit meint er die im Appell getroffene Behauptung, dass vor allem türkische Jugendliche am Paul-Ludowigs-Haus abgewiesen worden seien. Bremer: "Sie waren nicht dabei und wissen nicht, ob es so war."Es brauchte letztendlich zwei Beratungspausen, die sich Lederer mit seinen Mandanten nahm, um eine Erklärung zu finden. Zuvor hatte Homberg erklärt, dass den Aussagen der türkischstämmigen Jugendlichen Glauben schenke. Axel Effert hielt dem entgegen, dass er durchaus nachvollziehen könne, dass sich jemand, der abgewiesen werde, diskriminiert fühle - aber unabhängig von der Nationalität. Richter Bremer drängte seinerseits die DLW, sich auf einen Vergleich einzulassen, "sonst gibt es eine gerichtliche Entscheidung", merkte er an - andeutend, dass die zu Lasten der Linksdemokraten gehen könnte.
Zusage Bei der Integrationsdiskussion im Jugendhaus hatte Bürgermeisterin Barbara Lorenz-Allendorff zugesagt, die Vorgänge rund um die Rosenmontagsparty verwaltungsintern prüfen zu lassen.
Verfahren Wie amvor dem Landgericht bekannt wurde, laufen diese Untersuchungen inzwischen. DLW-Ratsherr Homberg konnte dem Gericht sogar Gesprächsprotokolle vorlegen - was CDU-Ratsherr Effert sichtlich überraschte. Er hatte davon noch nicht erfahren.
Befragung Wie Ordnungsamtsleiter Reinhard Schneider der WZ auf Nachfrage bestätigte, führt die Stadt zurzeit Befragungen durch, um herauszufinden, "ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt". Protokolle werden nach Gesprächen angefertigt. Es gebe aber auch schriftliche Stellungnahmen. Catering Schulz habe man noch nicht angesprochen. Mehr wolle er über das Verfahren nicht sagen. Auch wie die potenziellen Zeugen aufgesucht werden, sagte er nicht. Mehr als 1600 Besucher sollen auf dem Fest gewesen sein. Dass Ratsherr Homberg im Besitz von Unterlagen ist, konnte Schneider nicht erklären. Schneider: "Das kann gar nicht sein." (TTR)