Wülfrath Raubversuch: Angeklagter nimmt Strafe an
Wülfrath · 23-Jähriger wollte vor einer Kneipe in der Innenstadt Beute machen. Statt Haft muss er dem Geschädigten 600 Euro bezahlen.
. In einem Strafprozess um einen Raubversuch in der Innenstadt nahm der 23 Jahre alte Angeklagte gestern die vom Gericht verhängte Strafe an. Laut Urteil versuchte er vor einer Kneipe mit Gewalt, einem anderen Gast (32) einen Spielautomaten-Gewinn abzunehmen und verletzte ihn dabei. Der vorbestrafte Angeklagte erhält Bewährung und braucht 16 Monate Haft nicht abzusitzen, wenn er 600 Euro an sein Opfer bezahlt.
Statt Beute hatte es eine Schlägerei gegeben
Den Feststellungen zufolge nahm der 23-Jährige bei dem Geschehen an einem Sonntagmorgen im April 2016 gegen 4.15 Uhr ein Bierglas aus dem Gastraum des Lokals mit, um den Älteren vor der Tür abzupassen und zu bedrohen: „Gib mir das Geld, sonst bringe ich dich um.“ Statt Beute habe es allerdings eine Schlägerei gegeben, an der sich weitere Gäste beteiligten. Der Angreifer sei schließlich durch die Altstadt Richtung Loev geflüchtet.
Körperlich sind die Rollen zwischen den Beteiligten klar verteilt: Der Angeklagte ist ein halbes Hemd von schmächtiger Statur. Die Übrigen überragen ihn jeweils um mindestens zwei Köpfe und sind um etliches breiter. Die Polizei meldete am nächsten Tag zunächst anhand erster Aussagen, es habe zwei Angreifer gegeben und veröffentlichte Beschreibungen.
Der Angeklagte erschien mit
zwei Verteidigern zum Prozess
Aufgeklärt ist nun auch die Vorgeschichte der Gruppe: Der spätere Geschädigte habe aus einem Automaten des Lokals 300 Euro herausgeholt gehabt - bei einigem Hallo seiner Clique. Der 23-Jährige habe an der selben Maschine spielen wollen und sei angeherrscht worden: „Du könntest vorher wenigstens mal fragen.“ Darum soll sich ein kurzer Streit gedreht haben. Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte Glück, weil sein Raub im Versuch stecken blieb. Darüber hinaus sei wegen des Gesamtbildes eine ausnahmsweise milde Strafe angebracht. Ansonsten droht das Gesetz für bewaffneten Raub mindestens fünf Jahre Gefängnis an. Landrichterin Andrea Vosteen stellte sichtlich leicht erstaunt fest: „Sogar was das Glas betrifft, steht im Urteil nur drin, dass er es bei sich geführt hat – nicht dass er es eingesetzt hätte.“
In der Berufung erschien der Angeklagte mit seinem bisherigen und einem zusätzlichen Verteidiger. Während die Zeugen auf dem Gang warteten, erklärte er zunächst, er wolle trotz des milden Urteils neu verhandeln: „Da stimmt einiges nicht.“ Beide Anwälte zogen sorgenvolle Mienen.
Verteidiger Dr. Iyad Nassif nahm den Ball auf gab ihn an die Richterin: „Sie würden also anhand der Akten zu einer Rücknahme der Berufung raten?“ Ihre prompte Antwort: „Unbedingt.“ Zwar müsse sie einerseits das Schmerzensgeld in diesem Fall nicht unbedingt ins Strafurteil schreiben.
Andererseits gebe es zwei Haken an dem Fall, die der Angeklagte bedenken solle: Das Gericht würde eine noch unbezahlte Geldstrafe einbeziehen und müsste dann erneut über eine Bewährung entscheiden: „Die würden wir wohl eher nicht geben.“ Der Angeklagte habe eine ganze Reihe Vorstrafen für Diebstahl, Raub, einen Waffenverstoß und Schwarzfahren. Darüber hinaus könne eine Einweisung in eine Entziehungsklinik nötig werden – wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums.
Die Verteidiger nahmen den Angeklagten erneut ins Gebet. Der schüttelte schließlich noch leicht den Kopf, stimmte aber zu, als Anwalt André van der Pütten erklärte: „Wir nehmen die Berufung zurück.“
Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Zeugen brauchten vor Gericht nicht mehr auszusagen. Der 23-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens und seiner Anwälte. Laut eigenen Angaben arbeitet er als angelernter Industriearbeiter und lebt mit Freundin und Kind in Haan-Gruiten.