Wülfrath: Rheinkalk kämpft ums Ganze
Rechtsstreit: Die Firma will im Silberberg ohne Beschränkungen schürfen – so verlange es der Wettbewerb.
11.10.2007
, 00:00 Uhr
Tönisheide/Wülfrath/Düsseldorf. "Wir brauchen die Flexibilität, unser Werk auch am Samstag voll auslasten zu können. Sonst drohen am Ende Konventionalstrafen, wenn wir nicht liefern können." So begründet Axel Offermanns, Sprecher von Rheinkalk, warum die Firma an sechs Tagen in der Woche zwischen sechs und 22 Uhr zwischen Wülfrath und Velbert schürfen können muss. Und mit dieser Argumentation zog die Firma gestern auch vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht - als Kläger gegen den Kreis Mettmann. Gegen dessen Auflagen im Planfeststellungsbeschluss für die neuen Abbaugebiete Silberberg und Rohdenhaus-Nord.
Anwälte: Abbaulärm auch am Samstag zumutbar
Denn der Kreis hat den Abbaubetrieb auf den insgesamt 102 Hektar großen Flächen nur genehmigt, wenn Rheinkalk samstags nur zwischen acht und 17 Uhr arbeitet und außerdem Sprengungen völlig unterlässt. Außerdem hat auch die Zerstückelung übergroßer Felsbrocken mittels schweren Geräts oder Sprengstoffs samstags zu unterbleiben und wochentags auf ein Minimum reduziert zu werden. "Das Tack-Tack der Hydraulikhämmer ist der unerträglichste Lärm beim Abbau", sagte dazu Oliver Thiele von der Unteren Landschaftsbehörde, der dem Juristenteam des Kreises vor Gericht in technischen Fragen zur Seite stand. Doch Rheinkalk, so die Argumentation der Firma, sei eben auf die Flexibilität beim Abbaubetrieb angewiesen, um Kundenwünsche gerade bei Hochkonjunktur befriedigen zu können. "Wir atmen mit den Zyklen der Stahlindustrie", so Offermanns, 55 Prozent des gebrannten Kalks gehe an diese Branche. "Und das Material ist nicht lange lagerfähig" - eine Produktion im Voraus sei kaum möglich. Da der Samstag zudem juristisch gesehen ein Werktag sei, so die Firmenanwälte, fehle den Beschränkungen des Kreises die Rechtsgrundlage. Das Gericht wies die Klage Rheinkalks dennoch ab: Das Schutzbedürfnis der Anwohner gehe angesichts des massiven Abbauvolumens am Silberberg vor. Über eine Berufung will Rheinkalk nach Studium der Urteilsbegründung entscheiden, heißt es.Kommentar: Urteil mit Augenmaß
von Florian Launus
Florian Launus, Westdeutsche Zeitung |