Wülfrath: Stadthalle - Abiklausuren dürfen mit Brandwache stattfinden
Einrichtungen: Das Brandschutzgutachten liegt vor und listet Mängel auf beziehungsweise macht Auflagen, die zu erfüllen sind. Maßgeblich für die weitere Nutzung ist aber auch die Stellungnahme der Versicherung.
Wülfrath. Das Brandschutzgutachten für die Stadthalle ist da. Nach Mitteilung der Verwaltung von Mittwoch werden diverse Mängel benannt beziehungsweise Auflagen gemacht, die erfüllt werden müssen, um den Brandschutz sicherzustellen. "Insgesamt sind 24 Punkte aufgelistet", sagte Bürgermeisterin Claudia Panke. Ausschlaggebend für eine weitere Nutzung der Halle sei jedoch auch eine Stellungnahme der Versicherung, um abzuklären, inwieweit der Versicherungsschutz jetzt aufgrund der festgestellten Mängel beziehungsweise durchzuführenden Auflagen besteht.
Unter anderem werden in dem Gutachten der Einbau von Brandschutztüren, die Vergrößerung des Rettungsfensters sowie die Abschottung von Leitungs- und Kabeldurchgängen zur Auflage gemacht. Geschätzte Kosten: etwa 50000 Euro.
Zudem wird eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern mit direkter Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr gefordert. Kostenpunkt noch einmal etwa 50000 Euro.
Während die genannten baulichen Maßnahmen laut Mitteilung der Verwaltung zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes "unbedingt und vollständig" zu erfüllen sind, können unabhängig vom Einbau einer Brandmeldeanlage Veranstaltungen in der Stadthalle durchgeführt werden, wenn durch die Feuerwehr eine Brandsicherheitswache von mindestens zwei Feuerwehrleuten gestellt wird.
Kurzfristig habe kein Termin mit der Versicherung gefunden werden können, um die Ergebnisse des Gutachtens und die daraus resultierenden Konsequenzen zu besprechen. Dieses Gespräch soll nun laut Panke am 18.oder 20.Mai stattfinden. Juan Carlos Pulido, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft GWG, habe von der Versicherung aber die Zusage erhalten, dass der volle Versicherungsschutz "nach den bisherigen Gegebenheiten" vorerst gewährleistet sei.
"Das heißt, wir müssen die Auflagen grundsätzlich erfüllen, aber nicht vor dem Gesprächstermin", erläuterte Panke. Bei Veranstaltungen müsse die im Gutachten verlangte "personelle" Brandsicherheitswache gestellt werden. "Diese Zusage hat unter anderem zur Folge, dass wir die Abiturarbeiten in diesem Monat in der Stadthalle stattfinden lassen können."
Wie es nach dem 20. Mai weitergeht, hänge nun vom Gespräch mit der Versicherung ab. Zudem wird laut Claudia Panke am 30. April der zweite Workshop zur Innenstadtentwicklung stattfinden. Dann werden Vertreter aus Rathaus, GWG und allen Fraktionen zum zweiten Mal tagen, um die Weichen für das Rathausareal und die umliegenden Flächen samt der Stadthalle zu stellen. Dann werden auch die geforderten Investitionen in den Brandschutz eine Rolle spielen.