Zwölf Jahre Haft für die tödlichen Hammerschläge
Das Landgericht verurteilt den angeklagten Erkrather wegen Totschlags, nicht wegen Mordes an seiner Ehefrau.
Erkrath/Wuppertal. Immer wieder stockend und mit tränenerstickter Stimme erklärte der Angeklagte aus Erkrath-Hochdahl am Mittwoch vor dem Landgericht Wuppertal: „Ich kann nicht verstehen, was mich so wütend gemacht hat, dass ich so gewütet habe. Es ist mir relativ egal, ob Sie mich für acht, zwölf oder 15 Jahre einsperren. Ich weiß, dass ich jetzt anfangen muss, meine Tat zu verarbeiten und nicht nur zu verdrängen. Das werde ich besser im Gefängnis können als draußen.“
Wegen der Tötung seiner Ehefrau (50) mit mindestens zehn Hammerschlägen auf den Kopf und ins Gesicht verurteilte das Landgericht den Mann zu zwölf Jahren Gefängnis.
„Es war knapp am Mord vorbei“, sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts, Robert Bertling, bei der Urteilsbegründung. Dass die fünfte Strafkammer nicht der ursprünglichen Anklage auf Mord, sondern weitgehend dem gestrigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft folgte, begründete der Richter damit, dass die brutale Tat „nicht geplant“, sondern „spontan“ erfolgt sei.
Auch das Motiv der Habgier schloss er aus. Diese Sicht der Dinge bezweifelte besonders der als Nebenkläger auftretende Bruder des Opfers, der nach der Urteilsverkündung auch nicht ausschloss, in Revision zu gehen. Sein Anwalt hatte auf lebenslänglich für Mord plädiert.
Am 24. August 2010 hatte sich das Drama in einem Einfamilienhaus am Buchenweg in Erkrath abgespielt. Vorausgegangen war ein eineinhalbtägiger Streit der Eheleute. Der seit Jahren schwer erkrankte spätere Täter habe dabei erst realisiert, wie schlecht die wirtschaftliche Situation des ehemals gutsituierten Paares war, das an der Börse Jahre zuvor „eine erhebliche Summe Geldes“ verloren hatte.
Der nun Verurteilte ist seit mehreren Jahren krank, hat seinen Job verloren, ist depressiv und hat sich über Jahre hin immer stärker zurückgezogen. Auch die als Zeugen befragten Nachbarn hatten kaum noch Kontakt zu ihm.
Nach 14 Verhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständigen skizzierte Richter Bertling den Tatverlauf so: Die Ehefrau wollte nach einer Nacht voller Streit morgens zu ihrer Arbeitsstelle bei einer Bank. Zuvor hatte sie angekündigt, dringend nötiges Geld beschaffen zu wollen.
Der Ehemann befürchtete, sie wolle wieder spekulieren, folgte ihr in die Garage und forderte sie auf, ihn mitzunehmen. Dort muss er sie mit einem in der Garage liegenden, 600 Gramm schweren Gummihammer erstmals geschlagen haben.
Die Verletzte flüchtete in den Garten, wo der Täter sie mit zahlreichen Schlägen tötete. Anschließend begann er Spuren zu beseitigen und packte seine tote Frau in eine Plane, die er verschnürte. Nachbarn, die die Tat bemerkt hatten, alarmierten die Polizei, der sich der Täter ohne Gegenwehr stellte.
Der Version des Täters und seines Verteidigers, dass der heute 56-Jährige seine Frau zunächst in die Scheibe eines der Autos in der Garage geschubst habe und dann von ihr mit dem Hammer geschlagen worden sei, schenkte das Gericht keinen Glauben. Auch die vom Täter angeführte Gedächtnislücke wies das Gericht zurück. „Wir glauben der Erinnerungsstörung nicht“, betonte Bertling.
Der Täter erklärte im Gerichtssaal, er wolle die Familie seiner Frau um Verzeihung bitten. Doch mit brechender Stimme ergänzte er: „Ich kann nicht verlangen, mir etwas zu verzeihen, das ich mir selbst nicht verzeihen kann.“ Allerdings schloss auch sein Verteidiger eine Revision gegen das Urteil nicht aus.