Sitzung des Kreistags Unerlaubte Wahlwerbung: Kreisverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf
Kreis Viersen · (sk) Am Donnerstag treffen sich die Mitglieder des Kreistags zum ersten Mal zur Sitzung in der Cafeteria des Kempener Rhein-Maas-Berufskollegs. Dabei wird es auch um eine Anfrage der SPD zur unlauteren Wahlwerbung des Kreises vor der Landratswahl 2020 gehen.
Die SPD will wissen, ob es rechtlich vertretbar ist, dass die angefallenen Kosten von 13 700 Euro zulasten des Kreishaushaltes fallen oder ob der Kreis nicht nach den Prinzipien der Haushaltsgrundsätze angehalten ist, die Mittel zurückzufordern. Zudem fragen die Sozialdemokraten, ob die Verwaltung künftig beabsichtige, diese Art der Anzeige anders zu gestalten. Schließlich bewegte sich die betreffende Anzeige nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Münster selbst außerhalb von Wahlkampfzeiten an der Grenze der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit.
Die Kreisverwaltung antwortet darauf wie folgt: Eine Verletzung von Haushaltsgrundsätzen sei nicht ersichtlich. Der Wahlfehler liege ausschließlich im Zeitpunkt der Veröffentlichung, unmittelbar nach der Wahl wäre diese unbedenklich gewesen und hätte „den gleichen Erfolg im Sinne der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Kreisverwaltung erreicht“. Insbesondere das „gerichtlich bestätigte, immanente Bewegen aller amtlichen Öffentlichkeitsarbeit an der Grenze der Zulässigkeit“, lasse die Kreisverwaltung zwar sensibilisiert aus dem Vorgang hervorgehen, dennoch werde die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb der sogenannten heißen Phase vor Kommunalwahlen wie gewohnt fortgesetzt.
Tatsächlich hatte das Gericht in seiner Begründung festgehalten, dass eine völlig neutrale Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung kaum möglich sei – nicht aber, dass sie sich per se stets an der Grenze des Erlaubten bewege. Zudem habe der Inhalt der fraglichen Großanzeige längst veröffentlichten Mitteilungen der Verwaltung entsprochen und keine neuen Informationen für die Bürger enthalten.