Ausschuss lehnt Ellenstraßen-Bau ab: Kommt ein neuer Bebauungsplan?
Den Politikern sind vier Geschosse zu viel. Laut Bebauungsplan wäre dies aber zulässig.
Kempen. Die Ablehnung war einstimmig. Der Denkmalausschuss hat den Antrag auf einen Neubau an der Ellenstraße 15 abgelehnt. Den Politikern ist das Gebäude mit insgesamt vier Geschossen zu hoch. Die Stadt hielt die Pläne für vertretbar. Denn drei Geschosse plus Dachgeschoss seien im Bebauungsplan zugelassen. Auch der Höhensprung zum Nachbarhaus sei zulässig, wie der Technische Beigeordnete Marcus Beyer deutlich machte.
Schon beim LVR-Amt für Denkmalpflege hatte es Kritik an der geplanten Höhe gegeben. Das LVR-Amt riet eher zu zwei Geschossen mit Satteldach. Auch die Initiative „Denk mal an Kempen“ hatte die Höhe kritisiert (die WZ berichtete).
Darin stimmten nun auch die Politiker ein. Heinz Wiegers (SPD) erinnerte an den Workshop, der für den angrenzenden Neubau an der Ecke Ellenstraße/Hessenwall (früheres Heitzer-Gebäude) durchgeführt worden war. Damals habe man sich auf zwei Geschosse verständigt und das sei allseits begrüßt worden. In dem Prozess habe man bewusst die ganze Ellenstraße in den Blick genommen. Das nun geplante Haus passe dort nicht hinein. Man könne sich nicht an etwas orientieren, das noch nicht da ist, so Wiegers mit Blick auf die Von-Broich-Passage. Dort ist seit Jahren ein Abriss mit anschließendem Neubauvorhaben im Gespräch. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass dort eine Neubebauung dreigeschossig erfolgen würde. Da würde sich das neue Gebäude Ellenstraße 15 zukünftig harmonisch einfügen. Das geht aus der Vorlage für den Ausschuss hervor.
Die Workshop-Ergebnisse hob auch Peter Fischer (CDU) hervor. Diese sollen Vorbild sein. Es wäre ein falsches Signal, wenn man nun diese Pläne genehmigen würde.
„Das passt da nicht hin“, befand auch Carsten Höner (CDU) und sprach sich für ein zweigeschossiges Haus mit Satteldach aus. Ob die Von-Broich-Passage wirklich dreigeschossig werden sollte, das bleibe erst mal abzuwarten, gab Joachim Straeten (Grüne) zu bedenken.
Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox wies die Politiker darauf hin, dass man sich etwas dabei gedacht habe, dort Dreigeschossigkeit zuzulassen. Der Bebauungsplan stammt aus den 60er Jahren. Das gelte für die Hauptgeschäftsstraßen und ermögliche Ladenlokale im Erdgeschoss. Cox sieht auch keinen Widerspruch zwischen dem Denkmalschutz und Bebauungsplan an dieser Stelle. Das Haus würde sich in der sehr heterogen bebauten Ellenstraße — mit unterschiedlichen Höhen und Dachformen — einfügen.
Günter Solecki (Linke) gab zu bedenken, dass das bestehende Haus wegen seines Fachwerks doch erhaltenswert sein könnte. Das hatte der Landeskonservator allerdings anders gesehen. Zudem sorgte sich Solecki, der im Ausschuss nur beratend tätig ist und kein Stimmrecht hat, ob man die Planungen überhaupt so einfach stoppen könne. Er betonte, dass es durchaus bekannt ist, dass dort dreigeschossig gebaut werden dürfe. Auch für eine so hohe Bebauung an der Stelle der Von-Broich-Passage habe es schon erste Pläne gegeben.
Die Stadt könne das Bauvorhaben stoppen und dann den Bebauungsplan ändern. Allerdings müsse die Stadt dem Bauherrn die bisherigen Aufwendungen erstatten. „Wir müssen uns auf das verlassen können, was wir mal beschlossen haben“, so Cox, der auf eine lange Planungsphase für den Bau verwies.
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Stattdessen wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das Gespräch mit dem Bauherrn und Architekt zu suchen und auf Grundlage des LVR-Gutachtens einen neuen Entwurf zu schaffen. Zudem wollen sich die Politiker interfraktionell über eine Änderung des Bebauungsplanes verständigen.