Bewährung für Grefrather Anwalt
Ein 57-jähriger Angeklagter wird verurteilt, weil er trotz Entzugs der Zulassung weiter gearbeitet hat.
Krefeld/Grefrath. Einen zur Bewährungsstrafe verurteilten Rechtsanwalt gibt es bei Gericht nicht alle Tage. Doch das Amtsgericht Krefeld kannte bei einem 57-Jährigen keine Gnade. Die Anklage lautete auf unbefugtes Führen der Bezeichnung Rechtsanwalt in 13 Fällen, in sechs begangen in Tateinheit mit Betrug und in einem mit versuchtem Betrug. Die Richterin folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Der Grefrather darf zwei Jahre lang nicht straffällig werden. Die Strafe wäre noch höher ausgefallen, wenn er nicht schon bei der Staatsanwaltschaft und in der Verhandlung am Dienstag die Vorwürfe in vollem Umfang zugegeben hätte.
Der Angeklagte schilderte, warum er in diese Lage geraten ist. Auslöser seien hohe Forderungen des Finanzamts gewesen, denen der niedergelassene Anwalt nicht fristgerecht nachkommen konnte. Es folgten Streichung der Kreditlinie durch die Bank, Pfändung durch das Finanzamt und Insolvenzantrag. Der Entzug der Anwaltszulassung habe ihm den Boden unter den Füßen weggerissen. Er habe die Ereignisse verdrängt, keine Gerichtsbriefe mehr geöffnet und selbst seiner Familie erst spät reinen Wein eingeschenkt. Stattdessen habe er seinen Beruf, den er über alles liebe, weiter ausgeübt. Er habe allerdings niemandem Schaden zufügen wollen, schon gar nicht seinen Mandanten.
Der Verteidiger hatte versucht, anhand von vergleichbaren Urteilen anderer Gerichte ein milderes Urteil unter einem Jahr zu erreichen. Schließlich sei kein Mandant zu Schaden gekommen, weshalb der Angeklagte eine Chance verdient habe, nach zwei Jahren wieder in den Beruf zurückkehren zu können. Das Gericht folgte der Bitte um eine geringere Strafe jedoch nicht und hielt sich an das Strafgesetz.