Kempen Beyertzhof: Stadt siegt vor Gericht in Münster

Die Klage der Anwohner wurde abgewiesen.

Foto: Kurt Lübke

St. Hubert. Der Fertigstellung des Seniorenpflegehauses am Beyertzhof steht nun auch aus juristischer Sicht nichts mehr im Wege. Die sogenannte Normenkontrollklage von Anwohnern gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist gestern vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster abgewiesen worden. Das bestätigte ein Sprecher des OVG auf Anfrage der WZ: „Der Argumentation der Antragsteller ist nicht gefolgt worden.“

Wie schon in einem Verfahren am Düsseldorfer Verwaltungsgericht, das die Stadt Kempen im Februar 2015 gewonnen hatte, ging es auch in Münster um die Furcht der Anwohner der Straße Am Beyertzhof vor einem wachsendem Verkehrsaufkommen durch das Pflegeheim. Die verkehrsberuhigte Straße ist aus Sicht der Anwohner nicht für die Zubringung zum Altenheim geeignet. Sie hatten unter anderem als Alternative ins Spiel gebracht, den Neubau über einen jetzigen Fuß- und Radweg von der Orbroicher Straße aus zu erschließen.

Nach Angaben von Kempens Erstem Beigeordneten Hans Ferber hat die Stadt „in allen Punkten“ Recht bekommen. „Darauf können Verwaltung und auch der Rat ein Stück weit Stolz sein. Wir haben richtig gehandelt“, sagte Ferber gestern nach seiner Rückkehr aus Münster. Gemeinsam mit dem Sozialdezernenten Michael Klee und Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox hatte er der mündlichen Anhörung beigewohnt. Der Sieg sei zwar keine große Überraschung gewesen. „Vor Gericht besteht aber immer ein Restrisiko“, so Ferber, der nach einem mehr als zweijährigen Verfahren keinen Hehl aus seiner Erleichterung machte.

Nun bleibt abzuwarten, ob die Anwohner einen weiteren Rechtsweg einschlagen. Unterdessen gehen die Bauarbeiten am Haus des Lazarus-Werks weiter. Mit der Fertigstellung des Pflegeheims rechnet der Betreiber für August.