Finanzamt Kempen informiert Grundsteuer: Berechnung erfolgt digital

Kreis Viersen · Die Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer-Neuberechnung erfolgt digital, es gibt aber auch Papiervordrucke. Das Finanzamt Kempen hat eine Info-Hotline geschaltet.

Bis zum 31. Oktober muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden (Symbolfoto).

Foto: dpa/Jens Büttner

. (msc) Wer Grundbesitz hat, muss jetzt eine Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim Finanzamt abgeben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz – wie beispielsweise Wohngrundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – können ab sofort die Feststellungserklärung bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober einzureichen. Darauf macht das Finanzamt Kempen aufmerksam.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuer-Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten sogenannten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell wie in der Mehrzahl der Länder. Ab 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.

Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich. „Für die Abgabe über ,Elster‘ benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden Elster-Zugang“, erklärt Bernd Luley, stellvertretender Leiter des Finanzamts Kempen. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter
www.elster.de registrieren.“ Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den vergangenen Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit diesen Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Luley. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, etwa das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Luley. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“ Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal soll beim Ausfüllen der Erklärung helfen. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen werden, und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über
www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform, wie beispielsweise Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in „Elster“ stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Kempen eine Grundsteuer-Hotline unter 02152 9191959 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.

(msc)