Kempen Flüchtlingskind hat Windpocken: Keine Neuaufnahmen in Kempen

250 Menschen müssen bis 2. November am Berufskolleg bleiben. Verteilung auf andere Unterkünfte gestoppt.

Foto: Reimann

Kempen. Die Erkrankung eines fünfjährigen Kindes an Windpocken stellt die Verantwortlichen in der Flüchtlingsunterkunft am Berufskolleg vor neue Herausforderungen. „Vor einigen Tagen wurde die Erkrankung bei dem Kind festgestellt“, informierte Axel Küppers, Pressesprecher des Kreises Viersen, am Dienstag die WZ. Der Krankheitsverlauf des Flüchtlingskindes sei keineswegs besorgniserregend. „Dem Kind geht es gut; die Krankheit klingt ab“, so Küppers. „Und es besteht auch keine große Ansteckungsgefahr.“

Allerdings sei das Gesundheitsamt beim Auftreten von Windpocken zu verschiedenen Maßnahmen gezwungen, um eine Ausbreitung zu verhindern. „Im konkreten Fall einer Flüchtlingsunterkunft bedeutet das, dass wir dort vorerst keine Wechsel mehr vollziehen können“, so der Sprecher. Heißt: Die derzeit rund 250 Flüchtlinge in der Erstaufnahme-Unterkunft werden vorerst nicht auf andere Einrichtungen verteilt. Und auch „neue“ Flüchtlinge werden nicht mehr am Berufskolleg aufgenommen. „Diese Regelung gilt bis zum 2. November“, sagt Küppers. So lange dauere die Inkubationszeit einer Windpockenerkrankung.

Diese Vorschrift müsse umgesetzt werden, weil auch andere Bewohner der Unterkunft den Erreger durchaus in sich tragen können. „Eine Unterbringung in anderen Einrichtungen ist deshalb nicht ratsam“, sagt Küppers. Der Gesetzgeber schreibe diese Regelung vor, um die Ansteckungsgefahr nicht unnötig zu erhöhen. Denn gerade für Erwachsene seien Windpocken gefährlicher als für Kinder.

Axel Küppers, Pressesprecher

Im Kindesalter verläuft die Krankheit nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums meist harmlos. Kinder haben Fieber und einen juckenden Ausschlag am Körper. Bei Erwachsenen hingegen könnten Komplikationen auftreten — allerdings in einem geringen Maße. In Deutschland hätten die Behörden die Windpocken im Griff. Auch deshalb, weil eine Impfung gegen Windpocken bei Kindern seit 2004 vom Ministerium empfohlen wird.

Auch in der Flüchtlingsunterkunft des Kreises gehört die Windpockenimpfung nach Angaben des Pressesprechers zum Programm des Gesundheitsamtes. Kinder sollen genauso gegen Windpocken wie gegen Masern oder Röteln geimpft werden. „Allerdings ist das aufgrund der Menge an Aufgaben für das Gesundheitsamt derzeit nicht immer sofort umzusetzen“, so Axel Küppers. Die Impfungen erfolgten daher „nach und nach“. „Die Mitarbeiter des Kreises und des DRK sowie die niedergelassenen Ärzte tun aber ihr Möglichstes“, versichert der Sprecher.

Eine Quarantäne-Anordung wie bei den Tuberkulose-Verdachtsfällen vor einigen Wochen (die WZ berichtete) sei bei Windpocken nicht erforderlich. „Die Flüchtlinge dürfen die Einrichtung auch weiterhin verlassen und sich frei bewegen“, macht Küppers deutlich. Für die Bevölkerung bestehe keine Ansteckungsgefahr. Zum Vergleich: „Ein Schulkind, das Windpocken hat, wird zwar aus der Schule genommen, muss aber wegen der Ansteckungsgefahr auch nicht zwingend zu Hause bleiben.“

Dass die Verteilung der Flüchtlinge auf andere Kommunen nun etwas ins Stocken gerät, ist nach Angaben des Kreises Viersen keine einfache Situation. „Vor allem für die Flüchtlinge selbst“, sagt Axel Küppers. „Viele verstehen nicht, warum sie länger in der Notunterkunft bleiben müssen.“ Das sorge teilweise für Unruhe. Die Leitung der Unterkunft und die vielen Ehrenamtler des DRK hätten aber bislang alle Probleme lösen können. Auseinandersetzungen unter den Flüchtlingen habe es noch nicht gegeben.