Freundin verprügelt: Haftstrafe
Ein 24-Jähriger hat seine Partnerin auf dem Viehmarkt attackiert. Danach legte er Feuer in der Wohnung.
Kempen. Ein 24-Jähriger aus Kempen ist am Dienstag vom Krefelder Schöffengericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Hakan S. (Name von der Redaktion geändert) hatte im August 2012 seine damalige Freundin (19) geschlagen und anschließend versucht, die gemeinsame Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am Donkwall in Brand zu setzen.
Der Fall ereignete sich am 5. August in der Innenstadt. Angeklagter und Opfer berichteten, sich gegen 7 Uhr wie häufig gestritten zu haben. Grund waren die Suchtprobleme von Hakan S. Auch zum Zeitpunkt der Tat stand er unter Alkohol- und Amphetamineinfluss.
Eine Nachbarin verständigte die Polizei. Die Freundin verließ nach der Klärung des Vorfalls durch die Beamten mit dem damals knapp einjährigen Kind die Wohnung. Der Angeklagte folgte ihr kurz darauf. Auf dem Viehmarkt kam es erneut zum Streit. Der mehrfach Vorbestrafte schlug seiner Freundin ins Gesicht. Diese fiel hin, schlug mit dem Kopf auf und erlitt Prellungen. Das Kind des Opfers bekam den Vorfall mit. Mehrere Zeugen kamen der Frau zur Hilfe. Das Opfer kam ins Krankenhaus.
Der Angeklagte ließ die Frau liegen, suchte die Wohnung auf und entzündete an fünf Stellen Feuer. Unter anderem setzte er Kleidung und einen Wandkalender in Brand. Anschließend floh er, um sich kurz darauf der Polizei zu stellen. Der alarmierte Rettungsdienst löschte die Brandherde mit Wasser.
Gleich zu Beginn des Prozesses gab der Angeklagte sowohl den Schlag als auch das Legen des Feuers zu. Allerdings könne er sich an keine Details erinnern: „Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne, da ich so zugepumpt war mit Drogen.“ Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass er versucht habe, das Feuer zu löschen, da die Feuerwehr keine Löschversuche feststellen konnte.
So folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte Hakan S. wegen Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung zu zwei Jahren Haft. Neben dem Geständnis wirkte sich auch der Drogeneinfluss strafmildernd aus. Der Verteidiger hatte auf unter zwei Jahre plädiert.
Eine Bewährung kam laut Gericht nicht infrage, da der 24-Jährige zuvor unter anderen zweimal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Außerdem legte das Gericht fest, dass der Verurteilte in eine Entziehungsanstalt muss, da „sein Tagesablauf seit Jahren von Betäubungsmitteln bestimmt ist“. Solange das nicht behoben sei, bestehe die Gefahr weiterer Straftaten.