Grefrath Friedhöfe: Neues in der Gebührenordnung

Grefrath · Für die katholischen Friedhöfe in Vinkrath, Oedt und Mülhausen gibt es Änderungen.

Die Urnenstelen auf dem Friedhof in Oedt werden gut angenommen.

Foto: Katholische Kirchengemeinde Grefrath

. Ab sofort gilt für die drei katholischen Friedhöfe St. Heinrich in Mülhausen, St. Josef in Vinkrath und St. Vitus in Oedt eine geänderte Friedhofsgebührenordnung. Die wichtigste Änderung ist, dass keine Reihengräber mehr angeboten werden. Ausnahme: Pflegefreie Reihengräber wird es weiterhin auf dem Friedhof in Oedt geben.

Der Rückgang der Nachfrage nach Reihengräbern läge nicht nur daran, dass immer weniger Menschen Zeit auf die Pflege von Gräbern verwenden wollten oder könnten, sagt Karin Spettmann, die bei der katholischen Pfarrgemeinde St. Benedikt für die Friedhofsverwaltung zuständig ist. Reihengräber könnten im Gegensatz zu Gruften, in denen dann mehrere Menschen beigesetzt werden können, nicht verlängert werden. „Gruften oder Wahlgräber können auch zweistellig verkauft werden“, sagt Spettmann auf WZ-Anfrage. Es könnten auch Urnen dazu gegeben werden, sofern die Erdbestattung als erstes stattgefunden hat. Im Angebot seien auch pflegefreie Rasengräber für Erd- oder Urnenbestattungen. Mit ihnen sollen auch die Lücken zwischen den Gräbern, wenn die vorherigen Grabstellen nicht verlängert worden sind, geschlossen werden. Und auch die Möglichkeit der Urnenstele würde gut angenommen, so Spettmann.

Gebühren seien
teilweise erhöht worden

Weggefallen ist die bisherige Regelung, dass sich die Gebühren für Nutzungsrechte um ein Drittel erhöht, wenn der Verstorbene keiner Konfession angehört. Zudem wurden die Gebühren teilweise erhöht.

So kostet nun beispielsweise ein Sarg-Wahlgrab auf dem Oedter Friedhof 2250 Euro. „Damit sind wir noch unter dem Preis des kommunalen Ansatzes“, sagt Spettmann. Für den Aushub kommen dann noch 500 Euro hinzu.

Die Pfarrgemeinde weist darauf hin, dass Satzung und Gebührenordnung befristet im Schaukasten der jeweiligen Kirche aushängen. Im Schaukasten des betreffenden Friedhofs sind sie dauerhaft einzusehen. Zudem sind die Regelungen auf der Homepage der Kirchengemeinde (www.st-benedikt-grefrath.de) einzusehen.

Spettmann weist darauf hin, dass dort auch beispielsweise eine Bestattungsverfügung heruntergeladen werden kann. „Für die Hinterbliebenen ist es in der Regel eine Erleichterung, wenn sie wissen, wie der Verstorbene bestattet werden möchte“, sagt sie. Bestimmt werden könne auch, ob es Spenden statt Blumen geben soll. Die Verfügung könne bei der Kirchengemeinde ohne Gebühren hinterlegt und auch jederzeit wieder geändert werden.