Sport in Grefrath Entscheidung zu Nutzungsgebühr für Sportstätten vertagt

Grefrath · Sportvereine in Grefrath zahlen nicht für die Nutzung der Sportstätten – bis auf Eis- und Wassersportvereine.

Eis- und Wassersportvereine müssen in Grefrath weiterhin für die Nutzung der Sportstätten zahlen.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

(ure) Sportlerinnen und Sportler zahlen eine Gebühr, wenn sie die Infrastruktur ihrer Kommune nutzen. Das galt auch für die Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath, bis der Gemeinderat im März 2022 diese Nutzungsgebühr rückwirkend zum 1. Januar 2022 aussetzte. Freuen konnten sich über diesen Beschluss jedoch nicht alle. Thomas Türk, Vorsitzender des Gemeindesportverbandes (GSV) in Grefrath, erinnerte im Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Grefrath Anfang November daran, die schwimmtreibenden Vereine von den Gebühren für die Schwimmbadbenutzung in Höhe von 50 Cent pro Person und Nutzungstag zu entlasten – analog zur Aussetzung der Sportstättennutzungsgebühr und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Sportvereine.

Nun stellte der GSV einen entsprechenden Antrag und schloss auch den Eissport mit ein. Lediglich die Nutzer der Bäder und des Eisstadions müssten für die Benutzung der Anlagen weiterhin Kosten tragen. Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei damit rechtswidrig, hieß es im Antrag.

Bernd Bedronka (SPD), Vorsitzender des Sport- und Kulturausschusses, beschrieb die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt im Nachhinein als „heiß und hitzig“. Die Gemeindeverwaltung führte an, dass die Eissport- und Wassersportvereine Nutzungsentgelte an die Sport- und Freizeit gGmbH als Betreiber des Eissport- und Eventparks und die Gemeindewerke Grefrath als Betreiber der Bäder entrichten. Die Preisgestaltung für die Nutzung sei Sache dieser Gesellschaften, die übrigens Töchter der Gemeinde sind. Allerdings wurde in den Raum gestellt, dass den Vereinen die Entgelte aus Haushaltsmitteln erstattet werden könnten. Empfohlen wurde ein Meinungs- und Gedankenaustausch im Ausschuss.

Zu einer Entscheidung ad hoc konnten sich die Ausschussmitglieder allerdings nicht durchringen. Der Antrag wurde in die Haushaltsberatungen verwiesen. Diskutiert wurde, ob die Nutzungsentgelte rein rechtlich überhaupt erlassen werden können, oder ob sie erstattet werden können. Zudem würden die Eissportvereine bereits für die Anmietung von Eisflächen gefördert, hieß es. Es sei deshalb schwierig, beide Sportarten „in einen Topf zu werfen“, wie Bedronka es formulierte.

Thomas Türk, ebenfalls Ausschussmitglied, zeigte sich enttäuscht. Dass der Sport- und Kulturausschuss keine bindende Entscheidung treffen könne, sei ihm bewusst: „Man wollte sich aber nicht festlegen, man hätte zumindest ein Votum in Richtung Rat abgeben können.“ Der Antrag habe das Ziel verfolgt, alle Sportvereine in Grefrath hinsichtlich der Nutzungsentgelte gleich zu behandeln. Aber man habe um den heißen Brei herumgeredet.

(ure)