Wohnen in Kempen Stadt plant verstärkte Kontrollen für Denkmalschutz
Kempen · Kempen will eine zusätzliche Stelle einrichten, um den Erhalt privater Denkmäler zu sichern.
(rei) Die Stadt Kempen legt seit Jahrzehnten großen Wert auf den Schutz der Denkmäler. 271 Objekte – vor allem Wohnhäuser, aber auch Kirchen, die Burg, das Franziskanerkloster, das Rathaus, das Kuhtor, Mühlen, Heiligenhäuschen, Wegekreuze oder Figuren an Hausfassaden – finden sich aktuell auf der städtischen Denkmalliste.
Beim Erhalt von Denkmälern in Privatbesitz scheint es seit geraumer Zeit Probleme zu geben. Offenbar nehmen manche Hauseigentümer die Bestimmungen des Denkmalschutzes bei ihren Immobilien nicht mehr so ernst, wie das früher mal der Fall war. Nicht anders ist eine Vorlage der städtischen Bauverwaltung zu verstehen, die jetzt dem zuständigen Bau- und Denkmalausschuss im Zuge seiner Haushaltsberatungen vorgelegt wurde. Im Denkmalamt soll nach dem Willen der Stadt eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Die Stadt plant verstärkte Kontrollen der Einhaltung von Bestimmungen des Denkmalschutzes.
Wie aus der städtischen Vorlage für den Fachausschuss hervorgeht, stellt die Stadt derzeit vermehrt Verstöße gegen Denkmalschutzbestimmungen fest. „Diesen ist mit beratenden Mitteln nicht nachzukommen. Was in den vergangenen Jahrzehnten noch Wirkung zeigte, ist angesichts der derzeitig zu verzeichnenden gesamtgesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr wirksam. Es besteht ein großer Bedarf, auch im Bereich der Unteren Denkmalbehörde ordnungsbehördlich tätig zu werden“, stellt die Stadt in ihrer Vorlage fest.
Die städtische Denkmalpflegerin Gudrun Holzmann ist nicht in der Lage, diese Aufgabe neben ihrer normalen Arbeit zu leisten. Die Architektin, die bereits seit vielen Jahren für die Stadt Kempen arbeitet, ist Einzelkämpferin im Denkmalamt. „Um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden und den Verstößen konsequent nachgehen und sie ahnden zu können, ist hier eine personelle Unterstützung zwingend erforderlich“, so der dringende Appell an die Politik, die entsprechenden Haushaltsmittel für die neue Stelle zu genehmigen.
In der jüngsten Sitzung des Bau- und Denkmalausschusses erhob sich dagegen schon mal kein Einspruch. Der städtische Haushalt für 2024 wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 12. März verabschiedet. Übrigens soll die oder der neue Bedienstete nicht ausschließlich als „städtischer Denkmal-Ordnungshüter“ tätig werden. Etwa 40 Prozent der Arbeitszeit ist dafür geplant. Darüber hinaus sieht die Stellenbeschreibung „weitere Verwaltungstätigkeiten“ wie die Beantragung von Fördermitteln, das Ausstellen von Steuer-Bescheinigungen oder den Aufbau „neuer, dringend erforderlicher Archivierungssysteme“ sowie die Einführung der Digitalisierung im Denkmalamt vor.