Ist die Regelung der Kita-Beiträge rechtmäßig?
Eltern zweifeln an der Gültigkeit von Bescheiden. Es geht um die Zahlung für Geschwisterkinder.
Kempen. Im vergangenen Jahr beschloss der Stadtrat, dass es in Zukunft keine Doppelbefreiung von Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten mehr geben soll. Eltern zahlen keine Beiträge für Kinder im letzten Kindergartenjahr (Landesrecht) und Geschwisterkinder (Stadtrecht). Da kam es vor, dass Familien mit zwei Kindern ein Jahr keine Kita-Gebühren zahlen mussten. Das ist nun geändert worden.
Nun haben sich Eltern im Jugendhilfeausschuss zu Wort gemeldet. Sie haben Zweifel daran, dass diese Regelung rechtmäßig ist und beziehen sich dabei auf eine Passage im neuen Kinderbildungsgesetz (Kibiz/siehe Kasten). Die Eltern interpretieren den Absatz so, dass es, wenn die Stadt eine Geschwisterkinder-Befreiung gewährt, diese auch gelten muss, wenn das letzte Kindergartenjahr für das angehende Schulkind beitragsfrei ist.
Das sieht die Stadt anders. „Die Satzung ist rechtskonform“, sagte Dezernent Michael Klee im Ausschuss. Man habe sich beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) rückversichert. Die Regelung könnte schon deshalb nicht so interpretiert werden, wie es die Eltern tun, weil die Beiträge vom Land erstattet werden müssten, wenn dieses die Befreiung vorschreibt. Das sei das sogenannte Konnexitätsprinzip. Und das habe das Land abgelehnt. Intention des Landes sei es gewesen, dass für das zweite Kind der niedrigere Beitrag gezahlt werden muss.
In dieser Diskussion kam erschwerend hinzu, dass zunächst falsche Gebührenbescheide an die Eltern zugeschickt worden waren — und das mehrfach. „Ich hab’ schon drei Bescheide zu Hause liegen“, sagte eine Mutter. Sie ärgerte sich auch, dass sie nun für August nachzahlen muss. Jugendamtsleiterin Heike Badberg lud zu einem Gespräch ein, um konkrete Fragen zu Bescheiden zu klären.
Das neue Kibiz hat weitere Folgen für Kempen, und zwar positive: Die Stadt erhält für zusätzliches Personal 80 000 Euro aus den Programmen „Sprachförder-Kita“ und „plusKita“ für die Stärkung der Bildungschancen von benachteiligten Kindern. Das ist ein Plus von rund 53 000 Euro gegenüber dem bisherigen Zuschuss. Hinter dem Konzept „plusKita“ steckt die Idee, dass die Stärken der Kinder alltagsintegriert und ganzheitlich gefördert werden. Auch die Persönlichkeitsentwicklung wird dabei in den Blick genommen.
Anders als zuvor, geht die Unterstützung nun nicht pro Kind mit Sprachförderbedarf an alle Kitas, sondern an ausgewählte Einrichtungen, in denen besonders viele Kinder sind, die eine Sprachförderung brauchen oder die aus Familien kommen, die ein niedriges Einkommen oder einen Migrationshintergrund haben.
Daher sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, die Kitas Christ-König und Paul und Pauline mit je 25 000 Euro aus dem Programm „plusKita“ zu fördern. Sprachförder-Kitas, die nach ähnlichen Kriterien ausgewählt wurden, werden: Christ-König, Paul und Pauline, Regenbogen, Hoppetosse, Mullewapp und Bärenstark.
Diese erhalten einen jährlichen Zuschuss von 5000 Euro für Personal zur Sprachförderung. Damit wird das oft kritisierte Programm „Delfin 4“ abgelöst, das dann nach dem Kindergartenjahr 2015/2016 ausläuft.