Keine Ausnahme für Schäferhund

Antrag einer Grefratherin: Ausschuss lehnt Steuerminderung ab.

Grefrath. Im Schnelldurchlauf handelten am Montagabend die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss die Tagesordnung ab. Die in der Hauptsache aus zwei Punkten bestand: Einen Antrag für eine Reduzierung der Hundesteuer und einem Antrag der Grünen, für eine finanzielle Förderung für Grefrather, die ihre Gärten ökologisch aufwerten wollen.

Eine Minderung der Hundesteuer von 80 Euro auf die Hälfte ist der Wusch einer Grefratherin. Ihre Begründung: Sie lebe mit ihrem Schäferhund im Industriegebiet. Dort kümmere sie sich auch nachts, wenn ihr Mann abwesend sei, um das Gelände, in dem sie es mit dem Hund abschreite. Deshalb sei dieser eher als Wach- denn als Familienhund anzusehen.

Die Verwaltung schlug in ihrer Vorlage vor, den Antrag abzulehnen. Und verweist auf die Hundesteuersatzung, die vorsieht, dass für Hunde, die Gebäude bewachen, die nächste Bebauung mehr als 200 Meter entfernt sein muss. Eine Reduzierung dieses Radius würde die Anzahl der Hundebesitzer erhöhen, die dann einen Anspruch auf die geringe Steuer hätten. Die Regelung liefe dadurch ins Leere, verursache erheblichen Verwaltungsaufwand wegen zusätzlicher Kontrollen. In der Abstimmung lehnten bis auf Werner Mülders (FDP) alle Ausschussmitglieder den Antrag ab.

Gärten, die mehr Steine als Pflanzen aufweisen, sind den Grefrather Grünen ein Dorn im Auge. Deshalb wollen sie diejenigen finanziell unterstützen, die ihre Gärten ökologisch ausrichten wollen. Da die Verwaltung vorschlug, den Antrag abzulehnen, da sich die Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept befindet, zog die Partei den Antrag zurück, um ihn zu überarbeiten. Lee