Finanzen in Kempen Gebühren-Berechnung im Überflug?
Kempen · Zur Ermittlung einer Gewässer-Abgabe muss die Stadt Kempen womöglich Luftbilder aller Grundstücke anfertigen.
Eine moderate Erhöhung von Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) und B (privat) hatte Kämmerer und Beigeordneter Jörg Geulmann bei der Einbringung des Haushaltes 2020 im September angekündigt. Und zwar aus dem Grund, weil die Stadt Kempen die Gebühr zur Gewässerunterhaltung über die Grundsteuern abrechnen wollte. Eine Änderung des Landeswassergesetzes schreibt nämlich vor, dass diese Gebühr nicht mehr über die regulären Abwassergebühren abgerechnet werden darf.
Da erschien dem Kämmerer zunächst die Umverteilung auf die Grundsteuer als gerechte Alternative für alle Bürger. Und als Möglichkeit, die den geringsten Aufwand für die Verwaltung bedeutet. Nun geht Geulmann auf Abstand zu dieser Idee. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am kommenden Montag, 28. Oktober, wird er den Fraktionen empfehlen, eine Satzung für die Gewässerunterhaltungs-Gebühr zu entwickeln.
Grundsteuer-Erhöhung stellt
keine Gerechtigkeit sicher
„Aufgrund der Umverteilung der Gesamtkosten auf alle Gebührenpflichtigen – unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksflächen – ist nicht sichergestellt, dass für jeden in der Summe eine der höheren Grundsteuer entsprechende Entlastung bei den Gebühren erfolgt. Eine Berücksichtigung der individuellen Grundstücksgegebenheiten (versiegelte/unversiegelte Flächen etc.) findet nicht statt“, schreibt Geulmann in seiner Vorlage für die Sitzung.
Es ist also nicht sichergestellt, dass es bei der Grundsteuererhöhung gerecht zugeht. Um die Gewässergebühr über die Grundsteuer umzulegen, müsste der Hebesatz für A (landwirtschaftlich) um 247 Punkte und für B (privat) um 15 Punkte erhöht werden.
Letztlich müssten die Fraktionen über das Vorgehen entscheiden. Allerdings empfiehlt Geulmann eine Satzung, um die Gewässer-Abgabe künftig gesondert abrechnen zu können. „Diese Alternative ist mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden, da zunächst eine aktuelle Auswertung nach versiegelten und unversiegelten Flächen im Stadtgebiet erfolgen müsste, um anschließend diese Daten im Hinblick auf die verschiedenen Grundstücke und ihre Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Wasser- und Bodenverbänden auszuwerten sowie im System einzupflegen“, erläutert Geulmann den komplexen Vorgang. Das komplizierte Verfahren habe aber den Vorteil, dass ein „höchstmöglicher Grad an Gebührengerechtigkeit“ erreicht werde.
Das komplexe Verfahren würde nach Angaben von Bürgermeister Volker Rübo mit einer „Befliegung“ beginnen. Das heißt, dass die Stadt Kempen eine Firma beauftragen müsste, die Luftbilder anfertigt. Anhand dieser Bilder müssten dann die einzelnen Parzellen ausgewertet werden. „Relevant ist die Unterscheidung zwischen versiegelten und nicht versiegelten Flächen“, so der Bürgermeister. „Im Verhältnis zu den Einnahmen durch diese Gebühr ist das ein enormer Aufwand“, sagt Rübo. Nach Angaben des Bürgermeisters will die Verwaltung aber die Kosten zur Erstellung einer entsprechenden Satzung genauestens ermitteln. Das stehe noch aus.
Sollte es zum Beschluss einer Satzung kommen, ist eine Umsetzung zum Haushaltsjahr 2020 nicht möglich, so Geulmann. Ebenso für das Jahr 2021. Daher sollen Aufwendungen für Gewässerunterhaltung in Höhe von etwa 360 000 Euro in diesen beiden Jahren aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden. Die neue Satzung soll dann spätestens 2022 in Kraft treten.
Winterdienst soll über die Grundsteuer finanziert werden
Anders finanziert werden soll künftig auch der Winterdienst. Bislang ist dieser Teil der Abrechnung für die Straßenreinigung. Dies ist aber aus Sicht der Kämmerei unsachgemäß. Auch deshalb, weil auf Haupt- und Nebenstraßen unterschiedliche Einsätze stattfänden. Zudem ist der Einsatz des Winterdienstes eben davon abhängig, wie die Witterung ist.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Winterdienst von der Straßenreinigung zu trennen und diesen künftig über die Grundsteuer B abzurechnen. Die jährlichen Kosten dafür liegen laut Stadt zwischen 80 000 und 100 000 Euro. Daher würde eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um sieben Punkte ausreichen. Im Gegensatz zum Thema Wasser-Gebühr sei die Erhöhung wegen des Winterdienstes gerecht. Sollte sich die Politik für diesen Vorschlag entscheiden, würde die Gebühr für die Straßenreinigung ab 2020 dementsprechend sinken.
Die Sitzung des Ausschusses beginnt am Montag um 18 Uhr im Rathaus. Ab 18.30 Uhr stehen die Vorschläge von Geulmann dann auch auf der Tagesordnung des Stadtrates.