Lokale Wirtschaft Kempen: Kehrtwende beim Offenen Sonntag

Kempen · In Kempen dürfen auch wieder die Geschäfte außerhalb der Altstadt öffnen. Erstmals zum Jubiläumsfest am Sonntag.

 Der Self-Markt in Kempen wird am Sonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Der Self-Markt in Kempen wird am Sonntag von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Sollen die Geschäfte in der Altstadt öffnen dürfen, wenn Kempen sein 725-jähriges Bestehen mit „Klingender Altstadt“ feiert? Diese Frage beschäftigte vor der Sommerpause den Stadtrat. Vom Kulturamt war dies zunächst kritisch gesehen worden, dann setzte sich der Werbering Kempen mit seinem Antrag letztlich aber durch. Dass die Geschäfte nun am kommenden Sonntag von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, war nicht der einzige Erfolg, den der Werbering mit seinem Antrag verbuchen konnte. Denn auch mit Blick auf die räumliche Ausdehnung der Ladenöffnungen gab es vor der Sommerpause eine Kehrtwende.

Nach der bisherigen Rechtslage hatte sich die Stadtverwaltung stets dafür ausgesprochen, dass nur die Geschäfte in der Altstadt öffnen dürfen. Denn auf diesen Bereich beschränken sich auch die Veranstaltungen, die der Anlass für die Sonntagsöffnung sind. Wenn es nach Dezernent Hans Ferber gegangen wäre, wäre es auch dabei geblieben. Doch die Politik entschied anders. Der Werbering hatte sich intensiv mit dem Thema befasst. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte durch das „Entfesselungsgesetz“ die Regeln zur Ladenöffnung geändert. Die Kempener Händlergemeinschaft sah darin eine Abkehr vom bisherigen Prinzip der anlassbezogenen Sonntagsöffnung. Daher müssten aus Sicht des Werberings auch Geschäfte außerhalb der Altstadt öffnen dürfen.

Das sah die Mehrheit der Politik auch so: Der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz hatte in seiner Sitzung im Juni über den Antrag beraten und mit 13 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen empfohlen, abweichend vom Verwaltungsvorschlag, die räumliche Beschränkung auf den gesamten Stadtteil zu beziehen. Dies soll nicht nur für den 15. September, sondern auch für die beiden noch folgenden verkaufsoffenen Sonntage am Handwerkermarkt und Weihnachtsmarkt gelten. In der Ratssitzung im Juli folgte dann die Zustimmung bei 36 Ja- und fünf Gegenstimmen.

Die Verwaltung plädierte wie auch schon in der Ratssitzung im Dezember, als zum ersten Mal über die Anträge für 2019 diskutiert wurde, dafür, es bei den bereits festgesetzten Sonntagsöffnungen bei der bisher geltenden räumlichen Beschränkung zu belassen und diese auch auf die zusätzliche Sonntagsöffnung am 15. September anzuwenden. Die Verwaltung hatte in der Vorlage auf „das Erfordernis der nachvollziehbaren Begründung einer räumlichen Ausdehnung sowie auf die Unwägbarkeiten im Hinblick auf eventuelle gerichtliche Nachprüfungen hingewiesen“.

Hintergrund ist, dass die Gewerkschaft Verdi gerichtlich gegen geplante Sonntagsöffnungen vorgeht, die sie für nicht rechtmäßig hält. Dezernent Ferber hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sich die gesamte Genehmigung angreifbar mache, wenn diese einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält. Die zuvor getroffenen Aussagen würden weiterhin uneingeschränkt gelten, da sich weder die Rechtslage noch die eher restriktive Rechtsprechung in dieser Frage geändert habe, hieß es in der Vorlage zur Ratssitzung.

Seit Dezember 2016 hatten die Geschäfte außerhalb der Altstadt nicht mehr an Sonntagen geöffnet. Bereits damals hatten Klagen von Verdi für Verunsicherung gesorgt. Das Kempener Ordnungsamt hatte die Händler durch den Werbering gebeten, konkrete Unterlagen einzureichen, wie sie den Weihnachtsmarkt in der Altstadt in ihr Sonntagskonzept einbinden wollen. Weil diese Konzepte nicht vorlagen, bat der Werbering die Geschäfte nicht zu öffnen, um nicht den gesamten verkaufsoffenen Sonntag zu gefährden. Seitdem waren Geschäfte wie der Elektronikhändler Medimax, Baumarkt Obi, Self oder Möbel Dahlmann bei der Sonntagsöffnung außen vor. Küchen Bülles im Arnoldhaus, Möbel Dahlmann und Self haben bereits angekündigt, am 15. September ihre Geschäfte zu öffnen.