Abgaben Kempen: Ratenzahlung bei Straßenbaubeiträgen wird günstiger

Kempen · Wenn Bürger die Beiträge in Raten begleichen wollen, gelten bald niedrigere Zinsen. Ein Überblick der Stadt nach der Abgaben-Entscheidung des Landtags.

 Jüngst gab es auf der St. Peter-Allee eine größere Maßnahme. Nach der Fertigstellung begutachteten Beigeordneter Torsten Schröder (r.) und Mitarbeiter Karl-Heinz Schmitz den ausgebauten Gehweg.

Jüngst gab es auf der St. Peter-Allee eine größere Maßnahme. Nach der Fertigstellung begutachteten Beigeordneter Torsten Schröder (r.) und Mitarbeiter Karl-Heinz Schmitz den ausgebauten Gehweg.

Foto: Wolfgang Kaiser

Die Straßenbaubeiträge waren landesweit über Monate ein Aufreger-Thema. Mit der Änderung des sogenannten Kommunalabgabegesetzes hat der Landtag kurz vor Weihnachten Fakten geschaffen, mit denen sich nun die Kommunen auseinandersetzen müssen. Das Tiefbauamt der Stadt Kempen hat dies getan – und die Auswirkungen für Verwaltung und Bürger zusammengestellt.

Straßen- und Wegekonzepte
alle zwei Jahre anpassen

„Die Kommunen werden in Zukunft verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzepte nach verbindlichem Muster aufzustellen. Das Konzept muss hier vom Rat der Stadt Kempen beschlossen und spätestens alle zwei Jahre angepasst werden“, teilt die Pressestelle der Stadt Kempen mit. Nach Ansicht des Landes soll dies bei den Bürgern für mehr Planungssicherheit sorgen, wenn kostenintensive Sanierungen „ihrer“ Straßen anstehen.

Anliegerversammlungen
werden für Städte zur Pflicht

Ebenso verpflichtend sollen Anliegerversammlungen werden, um die konkreten Pläne vorzustellen. Nach Angaben der Verwaltung ist dies aber in Kempen bereits vor jeder umfangreichen und beitragspflichtigen Maßnahme der Fall. Von Versammlungen abzusehen, soll in Zukunft nur noch möglich sein, wenn es sich um geringfügige Arbeiten handelt – zum Beispiel bei Änderungen der Beleuchtungsanlage.

Derzeit gilt ein Raten-Zinssatz
von sechs Prozent

Eine „große Veränderung“ wird es nach Angaben der Stadt bei möglichen Ratenzahlungen der Straßenbaubeiträge geben. Diese kann bereits bislang von Bürgern beantragt werden. Allerdings zum jährlichen Zinssatz von sechs Prozent. Geht es nach dem Land, wird dieser Zinssatz künftig deutlich geringer ausfallen. Der Satz dürfe künftig nur noch zwischen ein und zwei Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Zum 1. Januar lag dieser Basiszinssatz laut Bundesbank bei -0,88 Prozent. Es wird künftig also deutlich günstiger, die Straßenbaubeiträge auf Raten zu begleichen.

Eine weitere Änderung betrifft Eckgrundstücke. Dort soll es veränderte Anrechnungsmöglichkeiten geben. Details will die Verwaltung in Kürze in den politischen Gremien vorstellen. Denn dort soll und muss eine entsprechende Satzungsänderung, die sich dem neuen Landesgesetz anpasst, erarbeitet und verabschiedet werden.

Bürger, die Fragen zu den aktuellen Entwicklungen haben, können sich ans Tiefbauamt im Rathaus am Buttermarkt wenden. Zuständig ist Martina Smeets, die unter Tel. 02152/9174046 zu erreichen ist. E-Mail-Adresse: