Kempen: Sparen Sie bloß keine Kosten! Nehmen Sie ein Taxi!

Was alles so passieren kann, wenn man versucht Geld zu sparen...

Kempen. Die Mobilitätsgarantie der Verkehrsverbunde in Nordrhein-Westfalen verspricht Kostenrückerstattung, wenn Bus oder Bahn mindestens 20 Minuten Verspätung haben oder ausfallen. Wenn keine höhere Gewalt wie zum Beispiel ein Sturm im Spiel ist, und wenn es keine alternative Verkehrslinie gibt. Und wenn der Fahrgast auf Taxi oder Fernverkehr umsteigt. So weit so gut der komplizierten Erläuterungen. Aber wehe dem, der Fahrgast versucht, die Kosten für den Verkehrsverbund möglichst gering zu halten...

Folgender Fall hat sich genauso zugetragen: Ein Fahrgast der Nordwestbahn (NWB) will um 8.15Uhr den Niersexpress von Kempen nach Krefeld nehmen, um pünktlich zu einem Geschäftstermin um 9 Uhr dort zu sein. Mit gestempeltem Ticket wartet er auf dem Bahnsteig. Ausgerechnet an diesem Tag ist es mal wieder so weit: Der Zug fällt aus.

Glück im Unglück: die Mobilitätsgarantie. In diesem Fall scheint der Weg geebnet: keine höhere Gewalt und eine ernst zu nehmende Alternative gibt es auch nicht - der Bus braucht immerhin 44Minuten anstatt neun, die der Zug benötigt.

Der Fahrgast macht nur einen entscheidenden Fehler. Er will nicht unverschämt sein und nimmt anstelle eines teuren Taxis den privaten Pkw und außerdem noch eine Bekannte, die in die gleiche Richtung muss, mit. Ihm war eines nicht klar: Man muss sich schon genau an das "ABC der Erstattungsregeln" halten, wie es die Verbraucherzentrale nennt.

Die Kostenrückerstattung jedenfalls soll ganz einfach sein: Nur das Formular ausfüllen, die Belege dran heften und binnen 14 Tagen an das zuständige Verkehrsunternehmen senden. "Damit Sie bei Mobilitätsgarantie-Fällen schnell und bequem ihr Geld zurück erhalten", heißt es auf der Internetseite des Verkehrsbundes Rhein Ruhr (VRR). Für die Kostenrückerstattung kann der Fahrgast aber nur bei "Taxinutzung" oder "Fernverkehr" ein Kreuzchen machen. "Sonstige Kosten" kann er auf dem Formular der Nordwestbahn geltend machen, aber nur "bei ausgefallener letzter fahrplanmäßiger Verbindung des Tages zum Zielort". Das war morgens natürlich nicht der Fall.

Für die Fahrt bekommt der Fahrgast von der Nordwestbahn nichts. Lediglich vier Euro als Entschädigung für sein entwertetes und nicht genutztes Ticket. Hätte er doch lieber das Taxi genommen und anstelle der rund 17 Euro (für Kilometer und Parkgebühr) weit mehr Geld geltend gemacht.

Ein Abenteuer ist auch die Suche nach dem zuständigen Kundencenter auf der VRR-Homepage. Auf einer detaillierten Karte des VRR-Gebiets sind alle Sektionen eingezeichnet und nummeriert. Kempen, Grefrath und Tönisvorst sind unter der Nummer 21 zusammengefasst. Schade nur, dass diese Sektion nicht anklickbar ist. So kommt der Kunde nicht an Adresse und Öffnungszeiten. Und nun? Versuchen wir es mit Viersen oder Krefeld? Wer ist zuständig? Das geht leider aus der Karte nicht hervor. Das muss man einfach wissen.

Für den Fahrgast bleibt eine Frage: Wie kommt ein Unternehmen, das seine Kunden so behandelt an das Gütesiegel "Service Qualität Deutschland"?