„Haben sicherlich noch mehr Hühner in Kempen“ Stadt hält an Aus für Hühnerstall im Wohngebiet fest

Kempen · Die Stadt Kempen sieht aktuell keine Möglichkeit, in einem Wohngebiet drei Hennen weiter zu dulden. Das ist laut Bebauungsplan verboten, aufmerksam wurde die Stadt durch Beschwerden aus der Nachbarschaft.

Emmie liebt ihre drei Hennen Trixi, Susi und Emma.

Foto: Birgitta Ronge

(biro) Die Stadt Kempen hält an dem Aus für einen Hühnerstall im Wohngebiet An der Kreuzkapelle fest. Auf den Hühnerstall und die Hennen war die Stadt durch Beschwerden aus der Nachbarschaft gestoßen, hatte daraufhin von der Familie, die drei Hennen hält, die Beseitigung des Stalls verlangt. Denn nach dem dort geltenden Bebauungsplan sind Anlagen zur Kleintierhaltung im Gebiet An der Kreuzkapelle verboten.

Ob sich Grundstückseigentümer an diese Regelung halten, also auch niemand in der Nachbarschaft etwa Kaninchenställe oder Meerschweinchen-Gehege im Garten hat, kontrolliere die Stadt nicht aktiv, erläutert Baudezernent Torsten Schröder auf Anfrage der Redaktion, „wir sind keine Baupolizei.“ Aber wenn es Beschwerden gebe, müsse die Stadt dem nachgehen, „sonst würde man uns Untätigkeit vorwerfen.“

Der Bebauungsplan ist mittlerweile zehn Jahre alt

Auch im vorliegenden Fall habe es Beschwerden gegeben, entsprechend habe man agieren müssen, so Schröder. „Wir haben ja noch versucht, eine Duldung zu bekommen, aber dann gab es wieder Beschwerden. Mir tut das persönlich auch leid, aber wir müssen alle gleich behandeln.“ Der Bebauungsplan sei etwa zehn Jahre alt, die Festsetzungen darin seien typisch für neuere Bebauungspläne, erläutert der Beigeordnete, „manche Dinge will man eben in reinen Wohngebieten nicht haben.“

Ob man dem Plan keine Fußnote hinzufügen oder ihn ganz ändern könnte? „Wir können da nicht einfach eine Änderung hineinmogeln“, sagt Schröder, „der Plan ist als Satzung gültig.“ Wollte man ihn ändern, müsste man das gesamte Planverfahren erneut durchlaufen, auch mit öffentlicher Auslegung der Entwürfe, „und dann könnte es sein, dass die Nachbarn Beschwerde einlegen, wenn darin Anlagen zur Kleintierhaltung erlaubt wären.“

Ob die Stadt die Beseitigung eines Stalls verlangt, hängt letztlich davon ab, ob sich jemand beschwert. Schröder: „Wir haben sicherlich noch mehr Hühner in Kempen, von denen wir nichts wissen – weil dort die Nachbarn damit einverstanden sind.“

(biro)